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  1. Vor 9 Stunden · Bei der ersten Wiederheirat erhalten Betroffene gemäß § 107 des Sechsten Sozialgesetzbuches das 24-Fache ihrer monatlichen Rente als Abfindung von der Deutschen Rentenversicherung. Diese Abfindung soll den Verlust der laufenden Hinterbliebenenrente teilweise kompensieren. Um finanzielle Engpässe vermeiden zu können, sollten Betroffene ihre Abfindung sorgfältig planen.