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  1. Sie können Ihre Unterlagen an unsere Postadresse Regierungspräsidium Stuttgart schicken. Schule und Bildung Anerkennungsstelle Ruppmannstraße 21 70565 Stuttgart. und vorab per E-Mail an anerkennungsstelle@rps.bwl.de senden. Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

  2. ANTRAG AUF ANERKENNUNG EINES SCHULABSCHLUSSES. Hinweis: Beachten Sie bitte die zweite Seite des Formulars! Sie können das Antragsformular am PC ausfüllen und dann ausdrucken oder erst ausdrucken und dann von Hand ausfüllen. Regierungspräsidium Stuttgart Schule und Bildung Referat 71 - Anerkennungsstelle Postfach 10 36 42 70031 Stuttgart.

  3. Sie können das Antragsformular am PC aus-füllen und dann ausdrucken oder erst aus-drucken und dann von Hand ausfüllen. Wegen der beglaubigten Dokumente ist es allerdings notwendig, dass Sie alles zusammen per Briefpost an uns senden. Regierungspräsidium Stuttgart Schule und Bildung Referat 71 - Anerkennungsstelle Postfach 10 36 42 70031 ...

  4. Haben Sie im Ausland eine Schule besucht und ein Abschlusszeugnis erhalten? Dann können Sie es in Baden-Württemberg als gleichwertig mit einem hiesigen Schulabschluss anerkennen lassen.

  5. Sie können Ihren Schulabschluss in Deutschland anerkennen lassen. Für die Anerkennung sind die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer zuständig. Dort können Sie einen Antrag stellen.

  6. ANTRAG AUF ANERKENNUNG / BEWERTUNG VON BILDUNGSNACHWEISEN Regierungspräsidium Stuttgart Schule und Bildung – Anerkennungsstelle Postfach 10 36 42 70031 Stuttgart Hinweis: Sie können das Antragsformular am PC aus-füllen und dann ausdrucken oder erst aus-drucken und dann von Hand ausfüllen. Wegen der beglaubigten Dokumente ist es

  7. 31. Jan. 2024 · Für die Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen geschieht dies in enger Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen unteren Schulaufsichtsbehörden. Die Steuerung wird künftig hauptsächlich über Ziel- und Leistungsvereinbarungen erfolgen.