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  1. Vor 18 Stunden · Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes bezogen hat oder hätte. Haben Betroffene vor 2002 geheiratet oder ist einer der Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt das"alte Recht" und die große Witwenrente beträgt 60 statt 55 Prozent.

  2. Vor 18 Stunden · Das neue Rentenpaket der Ampel-Koalition hat Schieflage, sagt der Wirtschaftsweise Martin Werding dem ZDF. Jüngere würden zu stark belastet.

  3. Vor 18 Stunden · BERLIN (dpa-AFX) -Parteigründerin Sahra Wagenknecht hat der Ampel-Koalition vorgeworfen, mit ihrer Rentenreform immer mehr Menschen in Altersarmut zu treiben. „Das Rentenpaket II verfestigt den ...

  4. Vor 18 Stunden · Geschäft mit Einsamkeit: Was eine 80-Jährige Witwe bei der Partnervermittlung erlebte. Es ist eine Geschichte über Einsamkeit, über bestimmte Geschäftsmethoden und über Verbraucherschutz ...