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  1. Bei Wohnhäusern mit mehreren Wohn­einheiten können Sie für alle Wohn­einheiten die Produkt­nummer 298 beantragen. Bewohnen Sie eine der im Wohngebäude vorhandenen Wohn­einheiten selbst und möchten die Förderung für diese Wohn­einheit separat bean­tragen?

  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 298 Zug-um-Zug-Leistungen. Ist der Schuldner nur gegen eine Leistung des Gläubigers zu leisten verpflichtet, so kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er zwar die angebotene Leistung anzunehmen bereit ist, die verlangte Gegenleistung aber nicht anbietet.

  3. § 298 Zug-um-Zug-Leistungen Ist der Schuldner nur gegen eine Leistung des Gläubigers zu leisten verpflichtet, so kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er zwar die angebotene Leistung anzunehmen bereit ist, die verlangte Gegenleistung aber nicht anbietet.

  4. Dieser Paragraph regelt die Strafbarkeit von Anbietern, die bei Ausschreibungen über Waren oder Dienstleistungen rechtswidrige Absprachen treffen, um den Veranstalter zur Annahme eines bestimmten Angebots zu zwingen. Er enthält auch Ausnahmen und Voraussetzungen für die Strafverfolgung.

  5. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen. (1) Wer bei einer Ausschreibung über Waren oder Dienstleistungen ein Angebot abgibt, das auf einer rechtswidrigen Absprache beruht, die darauf abzielt, den Veranstalter zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe ...

  6. Aktenausdruck. (1) 1 Werden die Akten in Papierform geführt, ist von einem elektronischen Dokument ein Ausdruck für die Akten zu fertigen. 2 Kann dies bei Anlagen zu vorbereitenden Schriftsätzen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfolgen, so kann ein Ausdruck unterbleiben. 3 Die Daten sind in diesem Fall dauerhaft zu ...

  7. Zivilprozessordnung. § 298. Aktenausdruck. (1) Werden die Akten in Papierform geführt, ist von einem elektronischen Dokument ein Ausdruck für die Akten zu fertigen. Kann dies bei Anlagen zu vorbereitenden Schriftsätzen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfolgen, so kann ein Ausdruck unterbleiben.