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  1. GEMA bedeutet für mich, eine sichere, zuverlässige Partnerin an meiner Seite zu haben, die sich darum kümmert, dass Künstler das bekommen, was sie verdienen. Ich könnte mir die Musik-Industrie nicht ohne GEMA vorstellen. Als Künstlerin kann und will ich mit meiner Musik Geld verdienen.

  2. www.gema.de › portal › appGEMA Onlineportal

    Erledigen Sie schnell und bequem Ihr Anliegen und behalten Sie Ihre Daten im Überblick mit dem GEMA Onlineportal für GEMA Mitglieder und Musiknutzer

  3. So melden Sie eine Veranstaltung oder Musik bei der GEMA an. Mit dem Preisrechner im GEMA Onlineportal können Sie für nahezu alle Veranstaltungsformate Ihre individuellen Lizenzkosten berechnen und die Veranstaltung direkt online anmelden. In einzelnen Fällen, wo das nicht möglich ist, finden Sie im Preisrechner die passenden Anmeldeformulare.

  4. Muss ich meine Veranstaltung bei der GEMA anmelden? Für Ihre private Party müssen Sie natürlich keine Lizenz bezahlen. Anders verhält es sich, wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen. Darunter fallen Events wie Abibälle, Straßenumzüge, Märkte im Freien u. v. m. Keine Veranstaltung unterscheiden sich von der ständigen Wiedergabe ...

  5. Musik anmelden und lizenzieren. Egal ob Livemusik, Hintergrundmusik, (Ton-)Trägermedien oder Musik im Internet: Immer wenn Sie Musik öffentlich nutzen möchten, wenden Sie sich an die GEMA. Von uns erhalten Sie die passende Musiklizenz und sind rechtlich auf der sicheren Seite. Indem Sie Ihre Musik lizenzieren, leisten Sie einen wertvollen ...

  6. Die Aufgabe und Funktion der GEMA. Die Aufgabe der GEMA: Die Nutzungsrechte wahrzunehmen, die uns die GEMA Mitglieder übertragen haben. Wir verwalten ihre Nutzungsrechte und vertreten sie gegenüber den Musiknutzenden (z. B. Plattenfirmen, Sendeanstalten oder öffentliche Veranstalterinnen). Wer also Musik auf bestimmte Art öffentlich ...

  7. In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit. Zum Hilfecenter. Von der Werkanmeldung bis zur detaillierten Tantiemen-Einsicht: Das GEMA Onlineportal vereint viele nützliche Services für Urheber und Verleger.

  8. Das GEMA Onlineportal erfüllt alle gängigen Sicherheitsstandards und schützt so sensible Daten vor unerlaubtem Zugriff. Jüngstes Beispiel: So haben wir die 2-Faktor-Anmeldung eingeführt (für Musiknutzende optional). Neben Ihrer E-Mail-Adresse und dem Kennwort geben Sie dabei – wie beim Online-Banking – einen zweiten Faktor bei der ...

  9. So funktioniert die GEMA. Im Zentrum der Organisation GEMA stehen die Mitglieder: Sie wählen den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand der GEMA beruft. Verschiedene Ausschüsse treiben außerdem unter aktiver Beteiligung der Mitglieder und Gremienvertreter organisationsinterne Fragestellungen sowie juristische und marktorientierte Themen und ...

  10. A strong partner for 90,000 GEMA members and over two million music users in Germany. What unites us all: the love of music.

  11. Unser Onlineportal. Was auch immer Sie zu erledigen haben, erledigen Sie es im Onlineportal: Musik anmelden und Preise ermitteln. Angebote, Verträge und Rechnungen verwalten. Veranstaltungen verwalten und Setlists einreichen. Kundendaten anpassen. Kontobewegungen im Blick behalten. Reklamieren (unter Änderung beantragen) Repertoiresuche: GEMA ...

  12. Die Bedeutung der GEMA für Urheber: Für unsere Mitglieder sowie über zwei Millionen ausländische Berechtigte nehmen wir die Rechte wahr und sorgen dafür, dass sie fair entlohnt werden. Auch sonst machen wir uns für die Interessen von Musikschaffenden stark und setzen uns für das Urheberrecht ein – national und international.

  13. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ( GEMA) ist eine weltweit agierende Autorengesellschaft ( Verwertungsgesellschaft) für Werke der Musik. Sie verwaltet in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von über 90.000 Mitgliedern ( Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern) sowie ...

  14. Im GEMA Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage. Auch den passenden telefonischen Kontakt finden Sie.

  15. Das sind die Urheber. Geschützt werden sie durch das Urheberrecht in der Musik. Es sorgt dafür, dass Musikschaffende von ihrer kreativen Arbeit leben können. Und dass sie bestimmen, was mit ihren Werken geschieht – und was nicht. Übrigens: Das Urheberrecht gilt unabhängig von der GEMA. Die GEMA macht sich lediglich für das Urheberrecht ...

  16. Mit zwei einfachen Schritten können Sie sich im Onlineportal registrieren: Nach Klick auf Login/Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse und Ihrem Passwort einloggen. Wenn Sie noch keinen Account besitzen, klicken Sie auf Hier registrieren und melden sich mit Ihrem Vor- und Zunamen sowie Ihrer E-Mailadresse an. Sie erhalten eine ...

  17. Bei der Anmeldemaske klicken Sie auf „Hier registrieren“. Wählen Sie die Rolle GEMA Mitglied aus. Nach der Registrierung erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail. Sie werden dann gebeten, Ihr persönliches Kennwort zu vergeben und können sich im ...

  18. Der Login zu den GEMA Online Services, die noch nicht im Onlineportal integriert sind, erfolgt für GEMA Mitglieder ab 28. Februar 2024 über eine neue Login-Maske. Bitte melden Sie sich nach Benutzung direkt im Service ab! So stellen Sie sicher, dass ihre Daten nicht in fremde Hände gelangen. Mehr zum neuen Login.

  19. In the login screen, you complete all fields and select the role GEMA member. Once you submitted the data, you receive an email within a few minutes to the email address you provided. Click on the link in the email and create a password. If your password meets all the requirements you can save it. Your online account is now active– you can ...

  20. Der Online Service "Repertoiresuche" erleichtert Ihnen die Identifizierung musikalischer Werke und die Kontaktaufnahme mit dem beteiligten GEMA-Verlag. Die angezeigten Daten stellen nur einen Auszug aus der GEMA-Datenbank dar und sagen daher nichts über den Schutz des angezeigten Werkes oder den Status der angezeigten Beteiligten aus. Die GEMA ...

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