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  1. Als Selbstjustiz (oder Eigenjustiz) bezeichnet man die gesetzlich nicht zulässige Vergeltung für erlittenes bzw. vermeintlich erlittenes Unrecht, die ein Betroffener im eigenen Namen selbst übt.

  2. Selbstjustiz beschreibt einen Vorgang, bei dem ein Opfer einer Straftat die Bestrafung des Täters in die eigenen Hände nimmt. In einem Rechtsstaat ist die Selbstjustiz verboten, da das Gewaltmonopol beim Staat liegt.

  3. 22. Okt. 2009 · Das Opfer oder dessen Familie und Freunde finden das ungerecht. Manche von ihnen spielen deshalb Staat und bestrafen den Verbrecher selbst. Das nennt man Selbstjustiz. Allerdings ist das...

  4. 5. Mai 2024 · Mai 1980 wird die siebenjährige Anna Bachmeier erwürgt. Ihre Mutter Marianne erschießt den mutmaßlichen Mörder 1981 im Gerichtssaal in Lübeck. Der Akt der Selbstjustiz schreibt Rechtsgeschichte.

  5. Selbstjustiz. Siehe auch: Selbsthilfe. Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  6. Selbstjustiz : Bruder von Vergewaltigungsopfer gesteht Lynchmord Ein 17-Jähriger hat eingeräumt, den mutmaßlichen Vergewaltiger seiner Schwester erstochen zu haben. Den Ermittlern zufolge habe ...

  7. Von Selbstjustiz spricht man, wenn jemand seine streitigen Rechte nicht mit Hilfe der Gerichte sondern selbst durchsetzt. Vorgegangen wird gegen erlittene Straftaten oder sonstige als rechtswidrig oder ungerecht empfundene Handlungen. Darüber hinaus ist Selbstjustiz häufig ein Ausdruck von Missständen. Gemeinschaften können für die ...