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  1. Friedrich Graf von Franquemont (sprich: Frangkmong), (* 5. März 1770 in Ludwigsburg; † 2. Januar 1842) war ein württembergischer General der Infanterie unter Napoleon während der Befreiungskriege und später württembergischer Staats- und Kriegsminister

  2. Friedrich von Franquemont (5 March 1770 – 2 January 1842) was a Württembergian general during the Napoleonic Wars and later a Württemberg State Secretary and Minister of War. Life. Franquemont was born in Ludwigsburg, the son of an illegitimate union of Charles Eugene, Duke of Württemberg (1728–1793

  3. Ein weiterer Bruder war General Graf Friedrich von Franquemont (1770–1842), der nach seiner Rückkehr aus Indien das Regiment Franquemont, erstes Regiment der Armee Württembergs, befehligte und an der Völkerschlacht bei Leipzig (1813) und der Schlacht bei Waterloo (1815) teilnahm; er war von 1816 bis 1829 Kriegsminister von ...

  4. Franquemont: Friedrich Graf von F., Militär, geboren am 5. März 1770 zu Ludwigsburg als Sohn des Herzogs Karl von Würtemberg, begann seine militärische Laufbahn als Lieutenant in einem an die Holländer verkauften Regiment auf dem Cap und in Ostindien, machte dann von 1800 an sämmtliche Feldzüge der Würtemberger mit, seit 1812 als ...

  5. Friedrich Graf von Franquemont, war ein württembergischer General der Infanterie unter Napoleon während der Befreiungskriege und später württembergischer Staats- und Kriegsminister.

  6. Friedrich Graf von Franquemont (sprich: Frangkmong), (* 5. März 1770 in Ludwigsburg; † 2. Januar 1842) war ein württembergischer General der Infanterie unter Napoleon während der Befreiungskriege und später württembergischer Staats- und Kriegsminister.

  7. 15. Feb. 2017 · Friedrich von Württemberg, Graf von Montbéliard, kaufte es 1595 zurück. Er weigerte sich, die Rechte des Bischofs anzuerkennen, und nutzte die endlosen gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Einführung des lutherischen Bekenntnisses. 1658 musste Graf Leopold von Montbéliard die Lehenshoheit des Bischofs über Franquemont anerkennen. Die zwischen dem Grafen und dem Landesherrn ...