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  1. Bildunterschrift: "Es hat so viel Zeit gekostet, die Postkarten zu lesen, und jetzt müssen wir herausfinden, was in den Postpaketen drin ist." Das Briefgeheimnis ist ein Grund- und Menschenrecht, das die Vertraulichkeit schriftlicher Mitteilungen in Briefform schützt.

  2. Verletzung des Briefgeheimnisses. 1. 2. wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist. (2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme ...

  3. 21. Sept. 2023 · Das Briefgeheimnis ist durch den Art. 10 GG in Deutschland geregelt. Als Brief wird jede schriftliche Mitteilung zwischen einem Absender und einem Empfänger angesehen. Dementsprechend fallen auch ...

  4. Strafgesetzbuch (StGB)§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses. (1) Wer unbefugt. 1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder. 2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

  5. 19. März 2024 · In Deutsch­land werden das Post- und das Brief­ge­heimnis als so schüt­zens­wert ange­sehen, dass sie sogar im Grund­ge­setz ver­an­kert sind (Art. 10 GG). Das Öffnen fremder ver­schlos­sener Post ist keine Baga­telle. Liegt kein beson­derer Grund dafür vor, ist es sogar eine Straftat, die eine Geld­strafe oder sogar eine Frei ...

  6. 9. Feb. 2024 · Verstoßen Dienstleister oder deren Angestellte, die zur Wahrung dieser Grundrechte angehalten sind, gegen Post- oder Fernmeldegeheimnis kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Für das Lesen elektronischer Daten ist die Anwendung vom Briefgeheimnis nicht möglich (WhatsApp-Nachrichten, SMS etc.).

  7. 5. Nov. 2015 · Lesen verboten. Brief­ge­heim­nis: Wis­sens­wer­tes zum Postgeheimnis. Wer fremde Post liest, kann sich strafbar machen: Das Briefgeheimnis zählt zu den Grundrechten. Private schriftliche Kommunikation soll vor allem vor staatlichem Zugriff geschützt werden. Doch es gibt Ausnahmen vom Postgeheimnis, die Sie kennen sollten.