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  1. Definition. § 93 Abs. 1 StGB definiert Staatsgeheimnisse als „Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind“ ( Geheimhaltungsfähigkeit) „und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der ...

  2. 31. Mai 2023 · Staatsgeheimnis. Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 31.05.2023 | Jetzt kommentieren. Staatsgeheimnisse sind gemäß § 93 Abs. 1 StGB Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem ...

  3. Dort, wo es keine demokratische Kontrolle, keine Opposition und freie öffentliche Meinung gibt, ist im Zweifel alles Staatsgeheimnis. Man wird aber leicht erkennen, daß diese Rechtsprechung ...

  4. Staatsgeheimnis. S. sind Tatsachen, Gegenstände und Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor fremden Mächten geheim gehalten werden, um die äußere Sicherheit nicht zu gefährden (§ 93 StGB). Der Verrat von S. wird als Landesverrat bezeichnet und geahndet.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  5. Begriff des Staatsgeheimnisses. (1) Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.

  6. (1) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten wird, an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht und dadurch fahrlässig die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf ...

  7. (1) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten wird, an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu ...