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  1. Erfahren Sie, wie sich Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter unterscheiden und welche Rechte und Pflichten sie haben. Die IHK für Ostfriesland und Papenburg bietet branchenspezifische Informationen für Unternehmensgründer im Versicherungsgewerbe.

  2. Versicherungsvertreter oder Versicherungsagent ist ein Beruf, der auf eigene Rechnung für einen Versicherer ausgeübt wird. Angestellt bei der Versicherung ist der Versicherungsvermittler , welcher amtlich bestellt und zugelassen sein muss siehe § 59 Abs. 1 VVG .

    • Allgemeines
    • Einkommensteuer
    • Gewerbesteuer
    • Umsatzsteuer
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    1.1. Versicherungsvermittler

    Versicherungsvermittler ist der Oberbegriff für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Allgemein werden die Begriffe im HGB definiert. Versicherungsvermittler vermitteln gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungs oder Rückversicherungsverträgen. Natürliche als auch juristische Personen können als Versicherungsvermittler auftreten. Sie benötigen dazu die Erlaubnis der zuständigen IHK. Einzelheiten dazu enthält § 34d GewO.

    1.2. Versicherungsvertreter

    Versicherungsvertretung ist eine Tätigkeit, die für einen Versicherer ausgeübt wird. Ein Versicherungsvertreter kann selbstständiger Gewerbetreibender (§ 84 Abs. 1 HGB) oder ArbN sein (§ 84 Abs. 2 HGB). Nach § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB ist selbstständig, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Versicherungs- bzw. Bausparkassenvertreter ist nach § 92 Abs. 1 HGB, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzu...

    1.3. Versicherungsmakler

    Der Begriff des Handelsmaklers wird allgemein in § 93 HGB definiert. Eine genaue Definition des Versicherungsmaklers findet sich in § 34d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GewO. Danach ist Versicherungsmakler, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein

    2.1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Versicherungsvertreter, die Versicherungsverträge selbst vermitteln (sog. Spezialagenten), sind in vollem Umfang als selbstständig anzusehen. Das gilt auch dann, wenn sie neben Provisionsbezügen ein mäßiges festes Gehalt bekommen. Soweit ein Spezialagent nebenbei auch Verwaltungsaufgaben und die Einziehung von Prämien oder Beiträgen übernommen hat, sind die Einnahmen daraus als Entgelte für selbstständige Nebentätigkeit zu behandeln. Es ist dabei unerheblich, ob sich z.B. Inkassoprovisionen a...

    2.2. Einzelfälle

    1. Generalagent Bei einem sog. Generalagenten kommt eine Aufteilung der Tätigkeit in eine selbstständige und in eine nichtselbstständige Tätigkeit im Allgemeinen nicht in Betracht. Im Allgemeinen ist der Generalagent ein Gewerbetreibender, wenn er das Risiko seiner Tätigkeit trägt, ein Büro mit eigenen Angestellten unterhält, trotz der bestehenden Weisungsgebundenheit in der Gestaltung seines Büros und seiner Zeiteinteilung weitgehend frei ist, der Erfolg seiner Tätigkeit nicht unerheblich vo...

    Nach § 2 Abs. 1 GewStG unterliegt der Gewerbesteuer jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen i.S.d. § 15 EStG zu verstehen. Im Inland betrieben wird ein Gewerbebetrieb, soweit für ihn im Inland eine Betriebsstättei.S.d. § 12 AO unterhalten wird. Grds. ist eine Betriebss...

    4.1. Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 UStG

    Nach § 4 Nr. 11 UStG (Art. 135 Abs. 1 Buchst. a und b MwStSystRL) sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler steuerfrei. Die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 11 UStG enthält eine ausschließliche Aufzählung der begünstigten Berufsgruppen. Sie kann auf andere Berufe, z.B. Bankenvertreter, auch wenn sie ähnliche Tätigkeitsmerkmale aufweisen, nicht angewendet werden. Die Begriffe des Versicherungsvertreters und Versicherungsmakler...

    Erfahren Sie, was ein Versicherungsvertreter ist, wie er steuerlich behandelt wird und welche Unterschiede es zu Versicherungsvermittlern und Versicherungsmaklern gibt. Das Lexikon des Steuerrechts bietet Ihnen eine übersichtliche und praxisnahe Erklärung der Begriffe und Regelungen.

  3. Begriff: Sowohl im handelsrechtlichen Sinn gem. §§ 84, 92 HGB als auch i.S.d. § 59 II VVG ist der Versicherungsvertreter ein gewerblich tätiger Handelsvertreter, der von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.

  4. Erfahren Sie, wie sich das Einkommen von Versicherungsvertretern zusammensetzt, welche Provisionen sie erhalten und welche Faktoren den Verdienst beeinflussen. Lesen Sie auch, wie hoch das Bruttogehalt im Durchschnitt ist und ob es einen Grundgehalt gibt.

  5. Versicherungsvertreter gehören zu den wichtigsten Beratungspersonen im Bereich der Versicherungen. Sie stehen Kunden zur Seite und helfen ihnen, individuelle Versicherungslösungen zu finden, um sich vor unvorhersehbaren Risiken abzusichern. Doch was genau ist die Geschichte dieses Berufs und welche Fähigkeiten und Qualifikationen sind für ...

  6. 30. Nov. 2023 · Erfahren Sie, was der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter ist und welche Rolle sie im Versicherungsgeschäft spielen. Vergleichen Sie die Produktpalette, die Beratung, die Haftung und das Entgelt der beiden Berater.

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