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  1. 22. Jan. 2024 · wenn nicht anstelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person handelt, wird im Verfahrensrecht als „Gefahr im Verzug“ (GiV) bezeichnet. Voraussetzung hierfür...

  2. Gefahr im Verzug (GiV) ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Er steht für eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde oder ein Beweismittel verloren ginge, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person unmittelbar tätig wird.

  3. Gefahr im Verzug meint den Zustand, bei dem der drohende Eintritt eines Schadens oder der Verlust eines Beweismittels nur dadurch abgewendet werden kann, dass die Strafverfolgungsbehörden, anstelle einer anderen Stelle, durch sofortiges Handeln eingreifen.

  4. Gefahr im Verzug ist eine Gefahrenart, die besondere Befugnisse der Polizei oder Staatsanwaltschaft begründet. Erfahren Sie, was eine Gefahr im Verzug ausmacht, welche Anforderungen an sie gestellt werden und wie sie in der Praxis angewendet wird.

  5. als Aktivsubjekt: es ist Gefahr im Verzug. Beispiele: Polizeibeamte und ‑beamtinnen dürfen auch bei Richtervorbehalt (= Vorschrift, dass nur ein Richter die Entscheidung fällen darf) in Wohnungen eindringen, wenn Gefahr im Verzug ist. [Saarbrücker Zeitung, 22.08.2020]

  6. Gefahr im Verzug ist eine rechtliche Situation, bei der unmittelbare Maßnahmen erforderlich sind, um eine akute Bedrohung abzuwenden oder zu mindern. Erfahren Sie, wann Gefahr im Verzug vorliegt, welche Befugnisse die Polizei hat, wie Sie sich wehren können und welche präventiven Maßnahmen es gibt.

  7. Gefahr im Verzug ist ein Zustand, bei dem ein sofortiges Handeln erforderlich ist, um einen Schaden abzuwenden. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Gefahr im Verzug gelten und welche Befugnisse daraus für Polizei und andere Personen folgen.

  1. Verwandte Suchbegriffe zu Gefahr im Verzug

    Gefahr im Verzug film