Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Der Staatsrat war laut Artikel 66 ff. der Verfassung der DDR von 1968 das formelle Staatsoberhaupt der DDR. Ferner gab es die nachrangigen obersten Staatsrepräsentanten, den Vorsitzenden des Ministerrates als Chef der Regierung der DDR und den Präsidenten der Volkskammer als Parlamentsvorsteher.

  2. Staatsrat ist in manchen Staaten und deutschen Ländern der Titel eines Beamten, eines politischen Beamten oder eines ehrenamtlichen Regierungsmitgliedes.

  3. Staatsrätin und Bevollmächtigte der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund, der Europäischen Union und für auswärtige Angelegenheiten.

  4. Der Staatsrat der DDR setzte sich aus mehreren Personen zusammen. Man nennt das auch ein kollektives Staatsoberhaupt . 22 bis 27 Personen gehörten dem Staatsrat der DDR an. Als Repräsentant des Staates fungierte meist aber doch nur der Staatsratsvorsitzende.

  5. Der Staatsrat war das Staatsoberhaupt der DDR. Er bestand aus vielen Personen. Das Bild zeigt die Staatsratssitzung am 25. Juni 1981, in der Mitte sieht man Erich Honecker, den Staatsratsvorsitzenden. Er bestimmte die Politik in der DDR maßgeblich mit.

  6. Das kollektive Staatsoberhaupt, seit 1960 der Staatsrat der DDR, bestand aus den 22–29 Mitgliedern unter dem Vorsitzenden Walter Ulbricht, ab 1973 Willi Stoph bzw. ab 1976 Erich Honecker. Er hatte seit 1974 rein repräsentative Aufgaben. Vorher war Wilhelm Pieck der repräsentative Präsident der DDR.

  7. Staatsrat. Der Staatsrat setzt sich aus einem Vorsitzenden, Stellvertretern und weiteren Mitgliedern zusammen, die von der Volkskammer gewählt werden. Der Vorsitzende vertritt die DDR völkerrechtlich nach außen, die anderen Mitglieder hingegen haben praktisch keinen Einfluss.

  1. amazon.de wurde im letzten Monat von mehr als 1.000.000 Nutzern besucht

    Wähle aus unserer großen Auswahl an diversen Fachbüchern. Jetzt online shoppen! Bei uns finden Sie zahlreiche Produkte von namhaften Herstellern auf Lager.