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  1. Carl Eduard Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha (getauft als Leopold Charles Edward George Albert, * 19. Juli 1884 in Claremont House, Esher; † 6. März 1954 in Coburg) war von 1900 bis 1918 (bis 1905 unter Regentschaft) der letzte regierende Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha aus dem gleichnamigen Fürstenhaus.

  2. Juli 1884 in Claremont House, Esher/Surrey (England); † 6. März 1954 in Coburg, war letzter regierender Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha aus dem gleichnamigen Fürstenhaus und Duke of Albany bis 1917. Nach dem Tode des Herzogs Alfred von Sachsen-Coburg und Gotha am 30.

  3. 19. Apr. 2011 · In der Frage der Abfindung zeigte sich Herzog Carl Eduard, dem vor allem an einem ungestörten Wohnsitz im Coburger Land gelegen war, äußerst aufgeschlossen. So konnten sich der Herzog und die Vertreter des Freistaates Coburg rasch auf folgende Lösung einigen: Der gesamte Kulturbesitz, Museen, Schlösser und Theater, sowie die ...

  4. 8. Nov. 2023 · Carl Eduard habe auch nach der Abdankung noch Strahlkraft auf die Bevölkerung besessen und sich ganz offen zu den völkischen Verbänden in Coburg bekannt. "Das hat den Prozess angefeuert", so Karl. "Deutscher Tag" und Hitlers Auftritt in Coburg befeuern Radikalisierung.

  5. 24. Apr. 2020 · Die Stiftung der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha’schen Familie wurde 1928 von Herzog Carl Eduard gegründet. Zehn Jahre nach der Abdankung des letzten regierenden Herzogs legte die Stiftungsurkunde grundsätzlich fest, wie das Familienerbe auf lange Sicht zu bewahren und für die folgenden Generationen zu erhalten sei.

  6. 9. Apr. 2021 · Claudia Decker begibt sich auf die Spur von Carl-Eduard, dem letzten Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha, dessen Familie durch geschickte Hochzeitsplanung mit vielen europäischen Königshäusern ...

  7. Biographie. K. wurde bis ins 15. Lebensjahr als königlicher Prinz von Großbritannien englisch erzogen. Thronfolger in den thüringischen Herzogtümern Sachsen-Coburg und Gotha wurde er erst 1899 nach einem von Kaiser Wilhelm II. beeinflußten Beschluß des Hauses Coburg.