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  1. Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht. Dieser Artikel behandelt die Aktiengesellschaft in Deutschland. Für allgemeine Informationen zur Aktiengesellschaft, wie bspw. geschichtliche Hintergründe siehe Artikel → ...

  2. Die Aktiengesellschaft ist ein sogenannter Formkaufmann, d.h. sie gilt alleine aufgrund ihrer Rechtsform und unabhängig von ihrer eigentlichen Tätigkeit (z.B. Bankgeschäfte) als Handelsgesellschaft i.S.d. Handelsgesetzbuches (§ 3 Abs. 1 AktG i.V.m. § 6 Abs. 2 HGB). Eigentümer bzw.

  3. Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Firmenbezeichnung den Zusatz oder die Abkürzung AG enthält. Erfahren Sie mehr über die Gründung, das Grundkapital, die Organe und die Haftung einer AG.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  4. 1. Handels- und Gesellschaftsrecht: Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit ( juristische Person ); für ihre Verbindlichkeiten haftet ihren Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG). Die Gesellschafter ( Aktionäre) sind i.d.R. mit Einlagen an dem Aktienkapital beteiligt.

  5. Aktiengesellschaft – Staatslexikon. Mit zurzeit knapp unter 16 000 ist die A. zwar nicht die zahlenmäßig bedeutendste Rechtsform für Gesellschaften in Deutschland (zum Vergleich: es gibt ca. 1,1 Mio. GmbHs), wohl aber die wirtschaftlich wichtigste: denn v. a. Großunternehmen haben diese Rechtsform gewählt.