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  1. Unter Geschäftsführung (oder Geschäftsleitung) versteht man im Gesellschaftsrecht eine oder mehrere natürliche Personen, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut sind und die Gesellschaft als Organ gerichtlich und außergerichtlich organschaftlich vertreten.

    • Wer kann Geschäftsführer werden? Nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person kann Geschäftsführer werden. Sowohl Gesellschafter als auch andere Personen kommen für das Amt in Frage.
    • Begründung der Geschäftsführerstellung. Die Bestellung und der Abschluss des Anstellungsvertrags fallen regelmäßig in die Kompetenz der Gesellschafterversammlung.
    • Abberufung und Kündigung durch die Gesellschafter. Zwei unterschiedliche rechtliche Vorgänge sind auch die Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers: Der Geschäftsführer wird nämlich durch die Kündigung des Dienstvertrages nicht zugleich auch als Organ der Gesellschaft abberufen, genauso wenig beendet die Abberufung des Geschäftsführers als Organ automatisch dessen Dienstverhältnis.
    • Amtsniederlegung und Kündigung durch den Geschäftsführer. Auch hier handelt es sich um zwei unterschiedliche Rechtsverhältnisse. Niederlegung. Das GmbHG enthält keine Regelungen zur Amtsniederlegung, es ist jedoch anerkannt, dass der Geschäftsführer sein Amt jederzeit niederlegen und damit seine Organstellung beenden kann.
  2. 15. Mai 2024 · Die Geschäftsführung ist die Leitung oder oberste Ebene eines Unternehmens. Sie trägt die Verantwortung für das Unternehmen vom operativen (Tages-) Geschäft bis zur strategischen Ausrichtung. Je nach Rechtsform ist die Struktur der Geschäftsführung unterschiedlich. Wie sich die Rolle der Geschäftsführung in den jeweiligen ...

  3. Die Geschäftsführung umfasst alle laufenden Maßnahmen zur Förderung des Gesellschaftszwecks. Von der Geschäftsführung ist die Vertretungsmacht, die sich mit dem Auftritt der OHG nach außen befasst, streng zu scheiden. 1. Umfang: (1) Berechtigung und Verpflichtung zur Vornahme bestimmter Handlungen; (2) Vertretungsmacht;

  4. ceterisparibus. im englischsprachigen Raum Bezeichnung für einen alleinigen Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzenden oder Generaldirektor. Im Zuge der Internationalisierung verwenden auch deutsche Unternehmen immer häufiger diese Bezeichnungen. Für Personen in deutsch.