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  1. Novellierung des Wertermittlungsrechts. Die bisherige Immobilienwertermittlungsverordnung von 2010 und die verschiedenen Richtlinien (Bodenrichtwertrichtlinie, Sachwertrichtlinie, Vergleichswertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie, Wertermittlungsrichtlinien 2006) werden durch eine vollständig überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung ...

  2. Allgemeines. (1) Das Ertragswertverfahren ist in den §§ 17 bis 20 ImmoWertV geregelt. Ergänzend sind die allgemeinen Verfahrensgrundsätze (§§ 1 bis 8 ImmoWertV) sowie die §§ 9 und 14 ImmoWertV heranzuziehen, um den Verkehrswert des Wertermittlungsobjekts zu ermitteln.

  3. am 20. September 2023 zur Kenntnis genommen. Vorbemerkungen 1. Diese Muster-Anwendungshinweise dienen der einheitlichen Anwendung der Immobilien-wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) und enthal-ten ergänzende Hinweise für die Ermittlung des Verkehrswerts von unbebauten und be-

  4. 28. Juni 2023 · Die Finanzverwaltung informiert über die Änderungen bei der Bewertung des Grundvermögens für die Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer ab 2023. Dazu gehören die Bewirtschaftungskosten, der Liegenschaftszinssatz, die Restnutzungsdauer und der Bodenwert.

  5. Welche Regelungen gibt es für die Ermittlung des Werts von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken? Warum gibt es für die Erbbaurechts- und Erbbaugrundstücksfaktoren künftig einen eigenen Paragraphen? Wozu werden Erbbaurechts- bzw. Erbbaugrundstückskoeffizienten benötigt?

  6. 4. Apr. 2024 · Die Reform des Bewertungsgesetzes 2023 sorgte für höhere Verkehrswerte im Ertragswertverfahren. Die Basis für den Immobilienverkauf bildet eine aktuelle Immobilienbewertung. Starte jetzt kostenlos deine Immobilienbewertung bei ImmoScout24 und erfahre, welcher Preis für deine Immobilie angemessen ist. Tipp. Verkauf zum attraktiven Preis.

  7. 27. Jan. 2023 · Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 187 Absatz 3 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 anzuwenden sind.