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Wenn Sie vom Rundfunkbeitrag befreit oder ermäßigt werden wollen, müssen Sie einen Online-Antrag ausfüllen und einreichen. Sie benötigen dafür Ihre Beitragsnummer und die entsprechenden Nachweise.
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Sie möchten für Ihre Nebenwohnung eine Befreiung von der...
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- Wer kann sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen? Einen Befreiungsantrag stellen können Empfänger:innen von. Sozialhilfe. Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung,
- Gilt die Befreiung auch für Mitbewohner:innen der Wohnung? Die Befreiung erstreckt sich innerhalb der Wohnung auf. die Ehegatten, eingetragene Lebenspartner:innen,
- Kann ich mich befreien lassen, wenn ich Arbeitslosengeld I beziehe? Bekommen Sie Arbeitslosengeld I (ALG I), fallen Sie nicht unter den vorgenannten Personenkreis.
- Gibt es eine Befreiungsmöglichkeit wegen zu geringen Einkommens? Wenn Sie ein nur geringes Einkommen haben, aber keine Sozialleistungen beantragen möchte, können Sie sich nicht befreien lassen.
Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie bestimmte Sozialleistungen erhalten oder einen besonderen Härtefall haben. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie Sie einen Antrag stellen und welche Nachweise erforderlich sind.
Erfahre, wie du dich vom Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühren) befreien oder ermäßigen lassen kannst. Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet dir Beratung und Formulare für deinen Antrag an.
Sie können online oder per Post einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag stellen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier finden Sie auch Formulare für andere Anliegen wie Anmeldung, Abmeldung oder Änderung Ihrer Wohnung.
Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen: Sie erhalten Sozialleistungen, Ausbildungsförderung oder haben gesundheitliche Einschränkungen. 1.
Erfahren Sie, wer sich von der Beitragspflicht befreien oder eine Ermäßigung beantragen kann. Dazu gehören Menschen mit geringem Einkommen, Auszubildende, Studierende, Blinde und Taubblinde.