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  1. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland. Daraus werden – wie allgemein aus dem Bürgerrecht – für Bundesbürger spezifische Rechte und Pflichten hergeleitet.

  2. Einbürgerung. Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich einbürgern lassen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Einbürgerung bietet Ihnen politische Partizipation, rechtliche Gleichstellung und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe.

  3. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland. Daraus werden – wie allgemein aus dem Bürgerrecht – für Bundesbürger spezifische Rechte und Pflichten hergeleitet.

  4. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist in Art. 116 Grundgesetz und dem Staatsangehörigkeitsgesetz ( StAG) geregelt. Sie wird durch Art 16 GG besonders geschützt. Reformen des Staats­angehörigkeits­rechts. Das Staatsangehörigkeitsrecht wurde in den letzten Jahren durch eine Reihe von Gesetzesänderungen wesentlich reformiert.

  5. Durch Art. 16 Abs. 1 GG wird die deutsche Staatsangehörigkeit besonders geschützt: Sie darf nicht entzogen werden, sondern kann nur auf Grund eines Gesetzes und nur dann verloren gehen, wenn...