Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. de.wikipedia.org › wiki › VereinVereinWikipedia

    Ein eingetragener Verein ist ein nicht-wirtschaftlicher Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist. Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist der Vereinssitz maßgeblich. Der eingetragene Verein wird üblicherweise e. V. abgekürzt, das BGB gibt allerdings keine offizielle Abkürzung vor.

  2. Der eingetragene Verein ist die wichtigste Form des Vereins. Ein eingetragener Verein kann nach § 51 Abgabenordnung durch das Finanzamt als gemeinnützig und somit steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn sein Vereinsziel ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige ( § 52 ), mildtätige ( § 53 ) oder kirchliche Zwecke ( § 54 ) verfolgt.

  3. 19. Juli 2023 · Ein eingetragener Verein (e.V.) ist eine auf Freiwilligkeit beruhende Vereinigung mindestens zweier Personen zur Beförderung eines gemeinsamen, nicht gewerblichen Zwecks, wobei die Vereinigung...

  4. In das Vereinsregister werden alle nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gebildeten Vereine (Vereinsrecht) eingetragen, die dies beantragen. Vereine, die bereits vor Inkrafttreten des BGB bestanden haben, werden nicht in das Vereinsregister aufgenommen.

  5. Das Wichtigste in Kürze: Ein eingetragener Verein ist eine körperschaftliche Organisation, die einen ideellen Zweck verfolgt. Sie wird als juristische Person betrachtet und besitzt Rechte & Pflichten. Nicht eingetragene Vereine sind ebenfalls Vereine, daher besteht keine Pflicht zur Eintragung.

  6. Registered association (Germany) GWUP, [1] an e.V. registered in Germany, but operates in Austria and Switzerland as well. An eingetragener Verein ( German: [ˈaɪnɡəˌtʁaːɡənɐ fɛʁˈʔaɪn]; "registered association" or "incorporated association"), abbreviated e.V. ( German: [ˌeːˈfaʊ] ), is a legal status for a registered voluntary association in Germany.

  7. Der Idealverein kann in das Vereinsregister eingetragen werden. Wird der Verein eingetragen, so spricht man vom eingetragenen Verein oder auch vom rechtsfähigen Idealverein (§ 21 BGB). Wird der Verein nicht eingetragen, so spricht man vom nichteingetragenen Verein oder auch nichtrechtsfähigen Idealverein. Sowohl der rechtsfähige als auch der