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  1. de.wikipedia.org › wiki › ExemtionExemtion – Wikipedia

    Exemtion bezeichnet die Begründung einer rechtlichen Sonderstellung. In der Rechtssprache versteht man unter einer Exemtion die generelle Freistellung bestimmter Personen, Institutionen oder Orte aus dem Gerichtsverband und die Zuerkennung einer eigenen Gerichtsbarkeit sowie die Befreiung von bestimmten öffentlichen Lasten. Diese ...

  2. Exemtion (v. lat. eximere = herausnehmen). Mit päpstlicher Genehmigung konnten geistl. Personen oder Institutionen aus der allgemeinen kirchlichen Organisation, d.h. aus der Unterstellung unter den zuständigen Bischof herausgelöst und direkt der päpstlichen Jurisdiktion unterstellt werden.

  3. 1. Rechtssprache rechtsübliche oder gesetzliche generelle Freistellung (besonderer Personenkreise, Institutionen usw.) von bestimmten Lasten und Pflichten oder von der normalen Gerichtsbarkeit. 2. Ausgliederung. z. B. eines Klosters aus dem kirchlichen Verband und Unterstellung unter einen höheren oder besonders eingesetzten Geistlichen.

  4. www.wikiwand.com › de › ExemtionExemtion - Wikiwand

    Exemtion bezeichnet die Begründung einer rechtlichen Sonderstellung. Exemtion bezeichnet die Begründung einer rechtlichen Sonderstellung. Einleitung Exemtion; Gerichtsbarkeit ; Kirchliches Organisationsrecht; Exemte Bistümer, Klöster und Orden; Siehe ...

  5. Exempt (Militär) – Wikipedia. Exempt ( französisch ), Esente ( italienisch ), von lateinisch exemptus: frei, ausgenommen (von bestimmten Pflichten), bezeichnete seit dem späten 16. Jahrhundert die ranghöchsten Unteroffiziere eines Regiments, vor allem bei der Garde - Kavallerie, seltener bei der Garde- Infanterie (nie aber bei der Artillerie ).

  6. Diese beiden Neuerungen, Exemtion und freie Abtswahl, trugen wesentlich zur Entfaltung Clunys bei. Durch Kardinal Peter von Albano wurde 1020 der Abtei eine Banleuca gewährt. [5] Zusammen mit einer strengen Auslegung der Benediktusregel machten sie Cluny zum Ausgangs- und Mittelpunkt der cluniazensischen Reform , in deren Blütezeit ...

  7. Exemti o n. Anzeige. Werbefreiheit aktivieren. Rechtschreibung. ⓘ. Von Duden empfohlene Trennung. Exem|ti|on. Alle Trennmöglichkeiten. Ex|em|ti|on. Bedeutungen (2) ⓘ. rechtsübliche oder gesetzliche generelle Freistellung (besonderer Personenkreise, Institutionen usw.) von bestimmten Lasten und Pflichten oder von der normalen Gerichtsbarkeit.