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  1. ( Abkürzung RP, oft auch RLP [7]) ist ein Land im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland. Es entstand 1946 als Neugründung durch die Vereinigung von ehemaligen Landesteilen Preußens (des Südens der Rheinprovinz und des Westens von Hessen-Nassau) mit Rheinhessen und dem bayerischen Regierungsbezirk Pfalz. [8] .

  2. Die Geschichte von Rheinland-Pfalz umfasst die Entwicklungen auf dem Gebiet des deutschen Bundeslandes Rheinland-Pfalz von der Urgeschichte bis zur Gegenwart. Die Geschichte von Rheinland-Pfalz im engeren Sinne begann kurz nach dem Zweiten Weltkrieg am 30. August 1946, als durch Militärverordnung Nr. 57 der französischen ...

  3. Die Pfalz ist eine Region im Süden des Landes Rheinland-Pfalz in Südwestdeutschland. Sie hat seit der Abtrennung der Saarpfalz 1919 eine Fläche von 5451,13 km² und heute etwa 1,4 Millionen Einwohner.

  4. Die rheinland-pfälzischen Gemeinden bis zur Gliederungsebene Ortsgemeinde. Die Liste der Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz enthält die Städte und Gemeinden im deutschen Land Rheinland-Pfalz. Es besteht aus insgesamt 2301 politisch selbstständigen Gemeinden (Stand: 1. Januar 2021). Diese verteilen sich wie folgt: 0 130 Städte, darunter

  5. Die Liste der Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz gibt eine allgemeine Übersicht über die 24 Landkreise und 12 kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz. Die derzeitige Verwaltungsgliederung des Landes kam durch die Kreisreform von 1969 bis 1974 zustande, bei der die bisherigen 39 Landkreise und 12 kreisfreien ...

  6. Portal:Rheinland-PfalzWikipedia. < Nachschlagen < Themenportale < Geographie < Europa < Deutschland < Rheinland-Pfalz. 35.416 Artikel mit Bezug zu Rheinland-Pfalz in der Wikipedia. Untergeordnete Portale: Eifel - Hunsrück - Kaiserslautern - Ludwigshafen - Mainz - Mittelrhein - Nordpfälzer Bergland - Pfälzerwald - Rhein-Neckar ...

  7. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ist die exekutive Gewalt des Landes Rheinland-Pfalz. Ihre Zusammensetzung und Aufgabenbereiche werden durch die Artikel 98 bis 106 der Verfassung für Rheinland-Pfalz festgelegt. Vorsitzender der Landesregierung ist der Ministerpräsident, dem die wichtigsten Kompetenzen zukommen: Ernennung und ...