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  1. Das Straffreiheitsgesetz 1954, offiziell Gesetz über den Erlaß von Strafen und Geldbußen und die Niederschlagung von Strafverfahren und Bußgeldverfahren vom 17. Juli 1954, war ein Amnestiegesetz zur Bereinigung der durch „Kriegs- und Nachkriegsereignisse geschaffenen außergewöhnlichen Verhältnisse“. Nach § 1 wurden bei ...

  2. Amnestie von NS-Tätern – Das "Dreher-Gesetz" von 1968. 26.09.2023 / 7 Minuten zu lesen. Am 1. Oktober vor 55 Jahren unterlief das "Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz" die Verjährungsdebatte und führte zur massenhaften Amnestie von NS-Straftaten in Westdeutschland.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  3. de.wikipedia.org › wiki › AmnestieAmnestie – Wikipedia

    Eine Amnestie ist ein vollständig oder zu Teilen erfolgter Straferlass oder eine Strafmilderung für eine Vielzahl von Fällen. Eine Amnestie beseitigt weder das Urteil noch die Schuld des Straftäters. Im Gegensatz zur Begnadigung wirkt die Amnestie über Einzelfälle hinaus für ganze Tätergruppen.

  4. 21. Dez. 2019 · Die ersten Jahre der 1949 gegründeten BRD waren geprägt von Verdrängung und dem Blick in die Zukunft. Ein 1949 verabschiedetes Amnestiegesetz entlastete ehemalige Mitschuldige der NS-Zeit und integrierte sie in den demokratischen Staat.

  5. Es kann eine Amnestie, eine Abolition und die Nichtverfolgung von Straftaten, die bisher noch nicht Gegenstand eines Strafverfahrens waren, umfassen. Das letzte Straffreiheitsgesetz erging in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1970 mit der Änderung des Demonstrationsstrafrechts.

  6. 12. Apr. 2024 · Cannabis-Gesetz: Was besagt die Amnestie-Regel? Regelung bei Änderung von Gesetzen. Einige Bundesländer beklagen dadurch einen erheblichen Mehraufwand. Zehntausende Verfahren müsse man...

  7. www.bpb.de › kurz-knapp › lexikaAmnestie | bpb.de

    Amnestie. Verzicht auf die Bestrafung von Straftaten. Ehemals Ausdruck absoluter Machtfülle, setzt die A. geltendes Recht temporär außer Kraft, um die Chance der sozialen oder politischen Versöhnung über den Akt der rechtlichen Sanktionierung zu stellen. A. erfolgt meist, um ganze Gruppen von Taten oder Tätern zu entkriminalisieren.