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  1. Gerichtsvollzieher. Die Gerichtsvollzieher sind mit Zustellungen, Ladungen und der Zwangs-vollstreckung betraut. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sind sie für die Pfändung beweglicher Sachen und für die Ermittlung pfändbarer Vermögensgegenstände beim Schuldner zuständig.

  2. Alle Aufträge für förmliche Zustellungen in den Bezirken der Gerichtsvollzieher des Amtsgericht Staufen werden abwechselnd durch den jeweiligen Gerichtsvollzieher im 2 - wöchentlichen Rhythmus durchgeführt. Vertretungsregelung unter den Gerichtsvollziehern.

    • Pfänden Beweglicher Gegenstände
    • Rechtsgrundlage Des Gerichtsvollzieherwesens
    • Zuständigkeitsbereich Des Gerichtsvollziehers
    • Pfandsiegel

    Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

    Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

    Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

    Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

  3. Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher, Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung sowie. Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Sie finden hier auch Hinweisblätter, die Ihnen beim Ausfüllen der Formulare behilflich sind. Die Formulare können am PC ausgefüllt werden.

  4. Kontaktdaten und Ansprechpartner zu Amtsgericht Gerichtsvollzieherverteilungs- stelle in, 79219 Staufen im Breisgau; Amt und Behörde, Amtsgerichte, Gerichtsvollzieherstellen.

  5. Gerichtsvollzieher: Obergerichtsvollzieher Hubert Becher für die Stadt Breisach (Kernstadt), Gemeinde Ihringen einschließlich Wasenweiler und Vogtsburg nebst allen Ortsteilen. Telefon: 0160 - 8204650 (Handy) Bürosprechzeiten: Montags und dienstags von. 09.00 bis 10.00 Uhr. im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer 8. Telefon: 07667/9309-18.