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  1. Bedeutung. bei einer militärischen Aktion entstehender [schwererer] Schaden, der nicht beabsichtigt ist und nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ziel der Aktion steht, aber dennoch in Kauf genommen wird.

  2. Der militärische Ausdruck Kollateralschaden bezeichnet (häufig als Euphemismus) einen unbeabsichtigten Schaden bei Militäraktionen, beispielsweise den Tod von Zivilpersonen oder die Zerstörung von zivilen Gebäuden.

  3. Bedeutung. allgemeiner (nicht zu vermeidende) Nebenwirkung, nachteilige Begleiterscheinung, die durch eine zielgerichtete (unverzichtbare) Maßnahme verursacht wird (zum Beispiel ein Wasserschaden beim Löschen eines Brandes) Kollokationen: mit Adjektivattribut: ein politischer, erheblicher Kollateralschaden.

    • "Nebenwirkungen" Von Kriegshandlungen
    • Absicht Oder nicht?
    • Unwort Des Jahres
    • Begriffserklärung

    Im Kriegsrecht ist festgelegt, dass im Krieg nur militärische Ziele angegriffen werden dürfen. Damit sind Militärlager, Flughäfen, Munitionsfabriken und ähnliche Einrichtungen gemeint. Angriffe auf die Zivilbevölkerung, auf Krankenhäuser, Schulen und Wohnhäuser sind strengstens verboten. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Menschen zum Beispie...

    Solch ein „Kollateralschaden“ gilt nur dann nicht als Kriegsverbrechen, wenn er bei einem Angriff auf ein militärisches Ziel als „Nebenwirkung“ entstanden ist und nicht beabsichtigt war. Diese sogenannten “Nebenwirkungen“ dürfen nicht zu groß sein. Ob sie groß sind, wird daran gemessen, welchen Erfolg man durch den Angriff auf das militärische Ziel...

    Das Wort „Kollateralschaden“ klingt so, als wenn der Schaden auf jeden Fall nur ein kleiner Schaden wäre. Es erweckt den Eindruck, als wären Menschen eine Sache, die "kaputt" geht. Tatsächlich aber wird mit dem Begriff oft ein grausames Kriegsgeschehen benannt. Wegen dieser sprachlichen Täuschung wurde dieses Wort 1999 von der Gesellschaft für Deut...

    "Kollateral" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "nebeneinander angeordnet", "benachbart". Quelle:Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

  4. Der militärische Fachbegriff Begleitschaden oder Kollateralschaden bezeichnet in der räumlichen Umgebung eines Ziels entstehende an sich unbeabsichtigte oder eventuell „in Kauf genommene“ Schäden aller Art.

  5. [1] „Ein ‚Kollateralschaden‘ ist nach dem humanitären Völkerrecht ein ungewollter, aber zur Erreichung eines legalen Angriffs auf ein militärisches Ziel unvermeidbarer ‚Nebenschaden‘, etwa das Zubruchgehen von Fensterscheiben eines dem Ziel nahen zivilen Gebäudes.

  6. Kollateralschaden. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie. Zur Navigation springenZur Suche springen. Weiterleitung nach: Begleitschaden. Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kollateralschaden&oldid=221680089“. Kategorien: Unwort des Jahres (Deutschland) Euphemismus.