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  1. Häufig werden die Monarchien in absolute (ohne Verfassung und mit unbeschränkter Macht des Monarchen), konstitutionelle (mit Verfassung und Gestaltungsmacht des Monarchen) und parlamentarische (mit Verfassung und repräsentativer Funktion des Monarchen) unterteilt.

  2. Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Gewaltenteilung, in Österreich auch Gewaltentrennung, ist ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats.

  3. Jetzt kennst du dich bestens mit der Gewaltenteilung in der Demokratie Deutschland aus. Wenn du wissen willst, wie du eine Demokratie von einer Monarchie unterscheidest, dann schau doch hier vorbei!

  4. Gewaltenteilung gibt es aber nicht nur in einer Demokratie, sondern zum Beispiel auch in bestimmten Formen einer Monarchie. Schau dir gleich in unserem Video an, wie eine konstitutionelle Monarchie funktioniert!

  5. Unter einer konstitutionellen Monarchie verstehst du eine Staatsform, bei der ein Herrscher — meist ein König — nur eingeschränkt über ein Land regiert. Du kannst ihn auch als „Monarch“ bezeichnen. Das Handeln des Monarchen ist in der konstitutionellen Monarchie an eine Verfassung gebunden.

  6. Gewaltenteilung bedeutet, dass staatliche Gewalt nicht bei einer staatlichen Stelle allein liegt, sondern auf unterschiedliche Stellen verteilt ist. Die drei Gewalten Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung kontrollieren und begrenzen sich gegenseitig.

  7. Gewaltenteilung kann als ein Grundprinzip politischer Herrschaftsgestaltung angesehen werden. Sie ist seit dem Ende des 17. Jahrhunderts ein Kernstück der Staatslehre. Durch Gewaltenteilung sollen Minderheits- und Mehrheitsdiktaturen verhindert und in der politischen und sozialen Auseinandersetzung benachteiligten und unterlegenen Gruppen eine ...