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  1. Princeps legibus solutus – der Herrscher ist von den Gesetzen entbunden – beschreibt einen im römischen Kaiserreich entwickelten Grundsatz des Absolutismusses: Der Herrscher steht über dem Recht, er ist der Gesetzgeber, aber nicht selbst an das Recht gebunden.

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  2. Die zu Grunde liegende Vorstellung lautete princeps legibus solutus (von den Gesetzen gelöst), wonach der Herrscher nicht an die eigenen Gesetze gebunden war. Mitunter stand ein Machtspruch zu einer – eigentlich letztinstanzlichen – Gerichtsentscheidung im Widerspruch, insbesondere im Fall der Begnadigung eines rechtskräftig ...

  3. Legibus solutus „Von den Gesetzen entbunden“ – Der Satz lautet in der ältesten überlieferten Version „princeps legibus solutus“ ( Ulpian , Digesten 1,3,31) und beschreibt die Tatsache, dass die römischen Kaiser sich von einzelnen Gesetzen befreien lassen konnten.

  4. Princeps legibus solutus est. Schlinker, Steffen. Zu finden in der 28. Lieferung, Band IV. Auszug aus dem Inhalt von Princeps legibus solutus est. Die Formel P. wird im Corpus Iuris Civilis überliefert (Ulpian, D. 1, 3, 31) und bedeutet wörtlich übersetzt: ‘Der Fürst/Kaiser ist nicht an die Gesetze gebunden’.

  5. Im Absolutismus besitzt der Monarch allein die Herrschaftsgewalt, ohne an die Mitwirkung oder Zustimmung anderer politischer Körperschaften ( Stände oder Parlament) gebunden zu sein ( princeps legibus solutus ). [2] Konstitutionelle Monarchie. In der konstitutionellen Monarchien ist die Herrschaftsgewalt durch eine Verfassung eingeschränkt.

  6. Princeps legibus solutus est bedeutet wortwörtlich, dass der Kaiser von den Gesetzen losgelöst ist, also keiner Gesetzesbindung unterliegt. Warum aber genießt der princeps Freiheit von den Gesetzen? In welchem Ausmaß ist der Herrscher von den Gesetzen losgelöst? Und: Inwiefern kommt ihm Souveränität zu? Eine kritische Analyse von Quellen ...

  7. Der lateinische Satz Princeps legibus solutus bedeutet übersetzt Der Fürst ist den Gesetzen nicht unterworfen. Artikel, die Dir auch gefallen könnten: Legibus, non exemplis judicandum