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  1. Die Liste der Verwaltungsbezirke und Statutarstädte von Niederösterreich gibt einen Überblick über die 20 Verwaltungsbezirke und 4 Statutarstädte des größten österreichischen Bundeslandes.

  2. Statutarstadt. Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben ( z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung ( z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine ...

  3. Eine Statutarstadt (in juristischen Texten Stadt mit eigenem Statut) ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut (oder Stadtrecht) auszeichnet, das jene Fragen regelt, die für die übrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden.

  4. Die Liste enthält alle politischen Bezirke und Statutarstädte Österreichs mit Angabe des jeweiligen Bundeslands von Österreich. In Vorarlberg und Niederösterreich heißen die politischen Bezirke Verwaltungsbezirke.

    Bkz ⁠ (1)
    Bezirk Bzw. Stadt Mit Eigenem Statut ...
    Bundesland
    Kfz-kz.
    305
    AM
    306
    BN
    801
    BZ
    404
    Braunau ( Braunau am Inn )
    BR
  5. Die auf die Fläche bezogen kleinsten Bezirke sind die Statutarstädte Krems, Wiener Neustadt, St . Pölten und Waidhofen an der Ybbs, in dieser Reihenfolge. Der kleinste Bezirk außer diesen ist Mödling. Der flächenmäßig größte Bezirk ist Zwettl.

  6. Die Lage Niederösterreichs innerhalb Österreichs Die Liste der Verwaltungsbezirke und Statutarstädte von Niederösterreich gibt einen Überblick über die 20 Verwaltungsbezirke und 4 Statutarstädte des größten österreichischen Bundeslandes. 637 Beziehungen.

  7. Statutarstadt. Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben ( z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung ( z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine ...