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  1. In Österreich gibt es 15 Statutarstädte: Eisenstadt; Graz; Innsbruck; Klagenfurt am Wörthersee; Krems; Linz; Rust; Salzburg; St. Pölten; Steyr; Villach; Waidhofen an der Ybbs; Wels; Wien; Wiener Neustadt

  2. Bezirke und Statutarstädte in Oberösterreich Statutarstädte: Linz | Steyr | Wels Politische Bezirke: Braunau | Eferding | Freistadt | Gmunden | Grieskirchen | Kirchdorf | Linz-Land | Perg | Ried | Rohrbach | Schärding | Steyr-Land | Urfahr-Umgebung | Vöcklabruck | Wels-Land

  3. Älteste Statutarstädte sind: Graz (Landeshauptstadt der Steiermark), Klagenfurt (Landeshauptstadt von Kärnten), Innsbruck (Landeshauptstadt von Tirol) und bis 1919 auch: Bozen, Trient und; Rovereto, Linz (Landeshauptstadt von Oberösterreich), Salzburg (Landeshauptstadt von Salzburg) sowie; Wien (Bundeshauptstadt von Österreich),

  4. Zu den fünf ältesten Statutarstädten in Österreich gehören die Hauptstadt Wien, Innsbruck, Graz, Linz und Klagenfurt. Allesamt wurden ihnen das Stadtrecht im Jahre 1850 verliehen bzw. wurde dieses erneuert, sofern sie es schon seit geraumer Zeit besaßen. In Oberösterreich liegt die jüngste Statutarstadt.

  5. Rechtsgebiete. Ratgeber: Über 7500 Rechtsartikel zum raschen Check. Juristische Methodenlehre. Statutarstadt. Eine Statutarstadt, im Bundes-Verfassungsgesetz als Stadt mit eigenem Statut bezeichnet, ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtrecht „Stadtstatut“ unterscheidet.

  6. Die Verwaltung des Landes ist in 18 politische Bezirke gegliedert. 3 dieser Bezirke - Stadt Linz, Stadt Steyr und Stadt Wels, sind sogenannte Statutarstädte. Das bedeutet, dass diese Bezirke jeweils nur aus einer einzigen Stadt und somit auch nur einer Gemeinde bestehen. Insgesamt hat Oberösterreich 438 Gemeinden.

  7. In Österreich gibt es 15 Statutarstädte: Eisenstadt. Graz. Innsbruck. Klagenfurt am Wörthersee. Krems. Linz. Rust. Salzburg. St. Pölten. Steyr. Villach. Waidhofen an der Ybbs. Wels. Wiener Neustadt. Letzte Aktualisierung: 12. April 2023. Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion.