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  1. 2. Juni 2023 · Die Tarifergebnisse 2023 stehen fest. In der vierten Tarifrunde konnten sich die Vereinigung kommunaler Arbeitgeber und die Gewerkschaften schließlich auf den Tarifabschluss für die Beschäftigten von Bund und Kommunen einigen. Ab März 2024 sollen die Löhne von Tarifangestellten um bis zu 17 Prozent steigen.

  2. 23. Apr. 2023 · In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent. Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ...

  3. Der Tarifvertrag soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. 3.137 Bruttoverdienst im Monat. Die Mindestentgelte werden in drei Schritten angehoben, sodass examinierte Altenpflegekräfte ab Januar 2023 wenigstens 18,50 Euro pro Stunde erhalten. Bei einer 39-Stunden-Woche ergebe das einen Bruttoverdienst von 3.137 Euro im Monat.

  4. 1. Feb. 2021 · Der Tarifvertrag regelt Mindestbedingungen in der Altenpflege; bessere Regelungen bleiben davon unberührt und sind auch weiterhin möglich.

  5. 4. Sept. 2023 · 04.09.2023. Pflegekräfte erhalten mehr Geld: Zusammenfassung der Tarifergebnisse 2023. Im Jahr 2023 wurden die Tarifergebnisse nach einer langwierigen vierten Tarifrunde zwischen der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber und den Gewerkschaften festgelegt. Diese Vereinbarung betrifft die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.

  6. Einigung in der Tarifverhandlung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen 2023. Teil A Gemeinsame Regelungen für Bund und VKA. Entgelt. Lineare Erhöhung. Die Tabellenentgelte werden einschließlich der Beträge aus individuellen Zwi-schen- und Endstufen sowie der Tabellenwerte der Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü ab dem 1.

  7. 30. Mai 2023 · Damit kann die Umsetzung des Tarifvertrages noch im Juni 2023 starten. Diese Verbesserungen haben wir durchgesetzt: Tabellensteigerung ab 1. Juli 2023 5 Prozent, mindestens 150 Euro, ab 1. Juli 2024 5 Prozent, mindestens 150 Euro. Einmalzahlungen (jeweils netto bei Vollzeit, Teilzeit anteilig): 1.000 Euro im Juni 2023, 500 Euro im Januar 2024.