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  1. Versetzungsbestimmungen. Bestimmungen gemäß 4. Abschnitt der APO-S I "Versetzungsbestimmungen" (§§ 21 - 29), darunter "Besondere Versetzungsbestimmungen für die Realschule" in § 26 APO - S I.

  2. www.bezreg-koeln.nrw.de › personalangelegenheiten › versetzungVersetzung | Bezirksregierung Köln

    Versetzungen aus persönlichen Gründen werden (nur) zum Schuljahresbeginn durchgeführt. Anträge für die Teilnahme am Versetzungsverfahren können ausschließlich online mittels eines elektronischen Anmeldeformulars gestellt werden. Das Formular und die jeweils aktuellen Antragsfristen sowie weitere Informationen finden Sie unter www.oliver.nrw.de.

  3. Versetzungen aus persönlichen Gründen werden ausschließlich zum 01.08 eines jeden Schuljahres durchgeführt. Die Antragsfrist endet am 30.11. des Vorjahres. Der Antrag muss bis zu dem jeweiligen Termin online übermittelt werden.

  4. Versetzungsvoraussetzungen: Eine Schülerin bzw. ein Schüler wird versetzt, wenn. die Leistungen in allen Fächern ausreichend oder besser sind oder. nicht ausreichende Leistungen ausgeglichen werden können oder unberücksich-tigt bleiben (§ 22 Absatz 1 APO-SI).

  5. Die nachfolgende Übersicht zeigt einige gängige Fälle zur Frage der Versetzung in die Klassen 7 bis 10 und die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe bei Minderlei-stungen auf. Die Beispiele berücksichtigen die besonderen Versetzungsbestimmun-gen (§ 27 APO-SI) sowie die Möglichkeit einer Nachprüfung (23 APO-SI).

  6. Grundsätzlich gilt: Eine Schülerin oder ein Schüler wird versetzt, wenn die Leistungen in allen Fächern und Lernbereichen ausreichend oder besser sind (§ 21 APO-S I). Nicht ausreichende Leistungen können in einem bestimmten Rahmen ausgeglichen werden oder bleiben unberücksichtigt (§ 25 APO-S I).

  7. Lehrerinnen und Lehrer können aus persönlichen Gründen Versetzungs-anträge stellen. Durch rechtzeitige Information und Offenlegung der Besetzungssituation der Schulen berät die Schulaufsicht in dem Sinne, dass Versetzungsanträ-ge gestellt werden.