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  1. Kinder unter sechs Jahren können generell unentgeltlich mitgenommen werden. Auf Fähren ist die Mitnahme auf drei Kinder beschränkt. Kinder unter vier Jahren dürfen die öffentlichen Verkehrsmittel nur in Begleitung einer Person benutzen, die mindestens sechs Jahre alt ist.

  2. Kinder unter 6 Jahren. Handgepäck, Kinderwagen, Krankenfahrstühle und sonstige orthopädische Hilfsmittel, wie Rollatoren. Hinweis zum Kauf. Die 4-Fahrten-Karte erhältst du natürlich auch in den Verkaufsstellen und an den Fahrkartenautomaten der BVG. Mit der 4-Fahrten-Karte sparst du nicht nur Geld, sondern hast auch gleich 4 Tickets in der Tasche.

  3. Kostenloses Schülerticket für Berliner Schüler*innen. Wie es beantragt, verlängert oder ersetzt wird. Alle Infos zum Schülerticket hier.

  4. Kinder unter 6 Jahren. Handgepäck, Kinderwagen, Krankenfahrstühle und sonstige orthopädische Hilfsmittel wie Rollatoren. Hinweis zum Kauf. Den Einzelfahrausweis erhältst du natürlich auch in den Verkaufsstellen und an den Fahrkartenautomaten der BVG sowie in unseren Bussen.

  5. Kostenloses Schülerticket Berlin für alle Berliner Schüler*innen mit gültigem Berliner Schülerausweis I*. Auch für alle Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Berliner Schule besuchen. Nachweis: Aufnahmebescheid der Schule, die Schulzuweisung oder der Rückstellungsbescheid.

    • bvg tarife kinder1
    • bvg tarife kinder2
    • bvg tarife kinder3
    • bvg tarife kinder4
  6. Mit der Monatskarte Schüler bares Geld sparen und und dafür beliebig oft außerhalb der Tarifzone Berlin AB fahren – alle Infos zum Abo hier.

  7. Du bist 6 Jahre alt, besuchst aber noch keine Schule: ein Lichtbild und den Aufnahmebescheid der Schule oder den Rückstellungsbescheid. Mit den entsprechenden Nachweisen erhältst du eine VBB-Kundenkarte im Kundenzentrum, die zur Nutzung der Monatskarte Schüler berechtigt. Gültigkeit: