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  1. Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die Rechtsformen und -verhältnisse von Handelsgesellschaften und stille Gesellschaften in Deutschland. Es enthält Vorschriften über die Errichtung, den Geschäftsbetrieb, die Auflösung und die Auflösungsermächtigung von Handelsgesellschaften sowie über die stille Gesellschaft.

    • 266 Gliederung der Bilanz

      Gliederung der Bilanz. (1) Die Bilanz ist in Kontoform...

    • 252 HGB

      Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle...

    • 89a

      (2) Wird die Kündigung durch ein Verhalten veranlaßt, das...

    • Zur Vorherigen Einzelnorm

      (1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat...

  2. Das HGB (Handelsgesetzbuch) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.04.2024 ( BGBl. I S. 120 ) m.W.v. 17.04.2024 | Gesetz vom 10.05.1897 (RGBl. I S. 219)

  3. HGB. Ausfertigungsdatum: 10.05.1897. Vollzitat: "Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 120) ge ...

    • Geschichte
    • Inhalt
    • Änderungen Des Handelsgesetzbuches
    • Zuständige Gerichte
    • Weblinks
    • Einzelnachweise

    Vorläufer des heutigen HGB war das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch(ADHGB) von 1861. Im Jahr 1894 wurden die Vorarbeiten für ein Handelsgesetzbuch aufgenommen. Peter Joseph Spahn (1846–1925) wirkte maßgeblich an der Ausarbeitung des BGB und des HGB mit. Spahn war außerdem stellvertretender Vorsitzender des „Ausschusses zur Vorberatung des Entw...

    Als spezielleres Handelsrecht enthält das HGB auch das Seehandelsrecht, das in mancher Hinsicht durch Völkerrechtbeeinflusst wird. Das HGB ist wie folgt gegliedert (Inhaltsverzeichnis): 1. Buch: Handelsstand (§§ 1–104a) 1.1. Kaufleute 1.2. Handelsregister, Unternehmensregister 1.3. Handelsfirma 1.4. Handelsbücher(weggefallen) 1.5. Prokura und Handl...

    Das Handelsgesetzbuch wurde in der Vergangenheit durch zahlreiche Artikelgesetzegeändert.Größere Änderungen erfolgten in letzter Zeit u. a. durch folgende Gesetze:

    Für Rechtsstreitigkeiten zwischen Kaufleuten ist regelmäßig die Kammer für Handelssachen am Landgericht in erster Instanzzuständig, wenn eine der Parteien dies beantragt beziehungsweise die Klage an die Kammer für Handelssachen gerichtet ist. Angelegenheiten des Handelsregisters sind solche der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Hierfür sind die Amtsger...

    Karsten Schmidt, in: Münchener Kommentar zum HGB. 3. Auflage, München 2010, Vorbemerkungen zu § 1 Rz. 22.
    Hartmut Oetker, in: Claus-Wilhelm Canaris, Mathias Habersack, Carsten Schäfer (Hrsg.): Staub HGB, Band 1, 5. Auflage, 2009. Einleitung Rz. 8.
  4. Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die Rechnungslegung von Unternehmen in Deutschland. § 266 HGB bestimmt die Gliederung der Bilanz in Aktiv- und Passivseite, die verschiedenen Posten und die Reihenfolge.

  5. Das HGB regelt die Rechnungslegung, die Rechtsgeschäfte und die Pflichten von Kaufleuten in Deutschland. Es gilt für alle, die im Handelsregister eingetragen sind, und enthält spezielle Regelungen für verschiedene Rechtsformen.

  6. 3. Juni 2024 · Im Handelsgesetzbuch ist der wesentliche Inhalt des Handelsrechts in Deutschland beschrieben. Für Kaufleute gilt das Bürgerliche Gesetzbuch nur in zweiter Linie und unterstützend, also ...

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