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  1. Hierzu trat am 25. Juli 2015 ein Artikelgesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz, ITSiG) in Kraft. Das Gesetz weist dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die zentrale Rolle beim Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu.

  2. Durch die Unterzeichnung des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) in Kraft getreten. Der Bundesrat hat das Gesetz am 7. Mai 2021 gebilligt. Im Bundestag wurde das Gesetz bereits am 23. April 2021 ...

    • Godesberger Allee 185-189, Bonn, 53175, NRW
    • bsi@bsi.bund.de
    • 0228 9995820
  3. Das IT-Sicher-heitsgesetz ist ein Artikelgesetz, das neben dem BSI-Gesetz auch das Energiewirtschaftsgesetz, das Telemediengesetz, das Telekommunikations-gesetz und weitere Gesetze ändert und ergänzt. Das IT-Sicherheitsgesetz leistet einen Beitrag dazu, die IT-Systeme und digitalen Infrastruktu-ren Deutschlands zu den sichersten weltweit zu machen.

  4. 28. Mai 2021 · Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt heute das IT -Sicherheitsgesetz 2.0 in Kraft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ( BSI) erhält damit neue Kompetenzen, die seine Arbeit als Cyber -Sicherheitsbehörde des Bundes deutlich stärken. „ Für das BSI ist dieser Tag ein echter Meilenstein.

  5. Das IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 enthält unter anderem folgende Neuerungen: BSI wird als Deutschlands zentrale Cybersicherheitsbehörde gestärkt: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält verstärkte Kompetenzen bei der Detektion von Sicherheitslücken und der Abwehr von Cyberangriffen.

  6. Das IT -Sicherheitsgesetzes 2.0 enthält unter anderem folgende Neuerungen: BSI wird als Deutschlands zentrale Cybersicherheitsbehörde gestärkt: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ( BSI) erhält verstärkte Kompetenzen bei der Detektion von Sicherheitslücke und der Abwehr von Cyberangriffen.

  7. Das IT -Sicherheitsgesetzes 2.0 enthält unter anderem folgende Regelungen: Stärkung des BSI: Das BSI wird befugt, Kontroll- und Prüfbefugnisse gegenüber der Bundesverwaltung auszuüben. Bei wesentlichen Digitalisierungsvorhaben des Bundes soll das BSI frühzeitig beteiligt werden.