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  1. 16. Mai 2024 · Seit Mai 2024 ist es auch möglich, ein „Repowering“ einer PV-Dachanlage umzusetzen. Dabei werden alte Solarmodule durch neue Solarmodule ersetzt und für die bisherige Anlagengröße bleibt die alte, höhere Einspeisevergütung für die Restlaufzeit erhalten. Wird bei einer 15 Jahre alten Anlage ein Repowering umgesetzt ...

  2. Zum 01. August 2024 sinkt diese Einspeisevergütung bis 10 kW auf 8,03 ct/kWh Teileinspeisung und 8,42 ct/kWh Volleinspeisung. Einspeisevergütung Tabelle 2024 und 2023 siehe unten. Im Februar 2025 erfolgt die nächste Senkung der Einspeisevergütung. ...

    • Wie lange bekommst Du für Solarstrom die Einspeisevergütung? Die EEG-Förderung kannst Du für 20 Jahre sowie für das Jahr der Inbetriebnahme beziehen. Maximal können das ganze 21 Jahre sein, wenn Deine Anlage am 1.
    • Was gilt bei Auslaufen der Einspeisevergütung? Hat Deine PV-Anlage ihr Förderende erreicht, bedeutet das noch lange nicht, dass sie nicht weiter Strom produzieren kann.
    • Was, wenn Du nach Förderende weiter Strom einspeist? Vor einem Szenario hat die Bundesnetzagentur bereits Anfang 2019 gewarnt: Wenn EEG-Anlagen nach dem Ende der Förderung weiter Strom einspeisen, ohne dass diese Strommengen einem Abnehmer zugeordnet sind, dann verlieren die Netzbetreiber wohl den Überblick über die Stromflüsse.
    • Warum solltest Du Deinen Solarstrom selbst nutzen? Am günstigsten ist es, den eigenen Solarstrom direkt selbst zu nutzen. Das gilt nicht nur, wenn Du eine neue PV-Anlage kaufen willst, sondern erst recht für eine ausgeförderte Anlage.
  3. Die EEG-Förderung der Einspeisevergütung kann für Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kW in Anspruch genommen werden. Für Solaranlagen in der Teileinspeisung ( Überschusseinspeisung ) gelten die regulären Fördersätze.

  4. 1. März 2024 · Ab dem 1. Februar 2024 wird die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen halbjährlich um 1 Prozent reduziert. Für Anlagen bis 10 kWp ergeben sich Vergütungssätze von 8,1 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung, welche sich ab dem 1. August 2024 auf 8,0 Cent bzw. 12,8 Cent pro kWh vermindern.

  5. 5. Dez. 2023 · Seit dem 1. Februar 2024 erfolgt eine halbjährliche Reduzierung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen um 1 Prozent. Für Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp ergeben sich Vergütungssätze von 8,1 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.

  6. Jede Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) mit Netzanschluss muss die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen und kann eine Einspeisevergütung erhalten. Die Vergütung für neue Anlagen wurde zum 1. Februar 2024 geringfügig gesenkt, die nächste Absenkung folgt zum 1. August 2024.

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