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  1. Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsschutzmaßnahmen, Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 ArbSchG. Jetzt Muster-Gefährdungsbeurteilung gratis downloaden!

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  1. www.bgetem.de › redaktion › arbeitssicherheitbs0903-S01-24bel - BG ETEM

    Gefahren bestehen z. B. durch: > Aufenthalt oder Arbeiten im öffent-lichen Verkehrsraum, > Abheben oder Wiedereinsetzen von Schachtabdeckungen, > Absturz in Schächte oder an Steig-gängen, > Anstieg der Wasserführung, starke Strömung und Wassertiefe, > Einrichtungen, Einbauten oder Arbeits-mittel,

    • März 2020
    • Was ist eine DGUV Regel?
    • An wen wendet sich diese DGUV Regel?
    • 2.1 Was für alle gilt!
    • Verantwortung und Aufgabenübertragung
    • Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
    • Sicherheitsbeauftragte
    • Qualifikation für den Arbeitsschutz
    • Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung)
    • Arbeitsmedizinische Maßnahmen
    • Unterweisung
    • Gefährliche Arbeiten
    • Zugang zu Vorschriften und Regeln
    • Persönliche Schutzausrüstungen
    • Brandschutz- und Notfallmaßnahmen
    • Planung und Beschaffung
    • Barrierefreiheit
    • Gesundheit im Betrieb
    • Fremdfirmen, Lieferanten und Einsatz auf fremdem Betriebsgelände
    • Integration von zeitlich befristet Beschäftigten
    • Alleinarbeit

    kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de

    Arbeitsschutzmaßnahmen passgenau für Ihre Branche – dabei unterstützt Sie diese DGUV Regel. Sie wird daher auch „Branchenregel“ genannt. DGUV Regeln werden von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren Expertinnen und Experten zum Arbeitsschutz verfasst, die den betrieblichen Alltag in Unternehmen Ihrer Branche kennen und wisse...

    Mit dieser DGUV Regel sind in erster Linie Sie als Unter-nehmerin oder Unternehmer angesprochen. Denn Sie sind für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet die DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Ihrem Unternehmen, etwa Ihrem Personal- und Betri...

    Von der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung über die Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Ersten Hilfe: Wer die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch in allen Prozessen berücksichtigt und diese dabei beteiligt, schafft eine solide Basis für einen gut organisierten Arbeitssc...

    Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesund-heit Ihrer Beschäftigten liegt bei Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer. Das heißt, dass Sie die Arbeiten in Ihrem Betrieb so organisieren müssen, dass eine Gefähr-dung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und die Belastung Ihrer Beschäftigten nicht über deren individuelle Leistungsfä...

    Unterstützung bei der Einrichtung von sicheren und ge-sunden Arbeitsplätzen erhalten Sie von den Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärz-ten sowie Ihrem Unfallversicherungsträger. Die DGUV Vor-schrift 2 gibt vor, in welchem Umfang Sie diese betriebs-ärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gewährleisten müssen.

    Arbeiten in Ihrem Unternehmen mehr als 20 Beschäf-tigte, müssen Sie zusätzlich Sicherheitsbeauftragte bestel-len. Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die Sie ehrenamtlich neben ihren eigentlichen Aufgaben bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unter-stützen. Sie achten z. ...

    Wirksamer Arbeitsschutz erfordert fundiertes Wis-sen. Stellen Sie daher sicher, dass alle Personen in Ihrem Unternehmen, die mit Aufgaben im Arbeitsschutz betraut sind, ausreichend qualifiziert sind. Geben Sie diesen Per-sonen die Möglichkeit, an Aus- und-Fortbildungsmaßnah-men teilzunehmen. Die Berufsgenossenschaften, Unfall-kassen und die Deutsch...

    Wenn die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nicht bekannt sind, kann sich auch niemand davor schützen. Eine der wichtigsten Aufgaben des Ar-beitsschutzes ist daher die Beurteilung der Arbeitsbedin-gungen, auch „Gefährdungsbeurteilung“ genannt. Diese hat das Ziel, für jeden Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen mögliche Gefährdungen ...

    Ein unverzichtbarer Baustein im Arbeitsschutz Ihres Unternehmens ist die arbeitsmedizinische Prävention. Dazu gehören die Beteiligung des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin an der Gefährdungsbeurteilung, die Durch-führung der allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge mit individueller arbeitsmedizinischer ...

    Ihre Beschäftigten können nur dann sicher und gesund arbeiten, wenn sie über die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz sowie ihre Pflichten im Arbeitsschutz informiert sind und die erforderlichen Maßnahmen und betrieblichen Regeln kennen. Hierzu gehören auch die Betriebsanweisungen. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Beschäftigten eine Unterweisung mög...

    Manche Arbeiten in Ihrem Unternehmen sind beson-ders gefährlich für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sorgen Sie in solchen Fällen dafür, dass eine zuverlässi-ge, mit der Arbeit vertraute Person die Aufsicht führt. Ist nur eine Person allein mit einer gefährlichen Arbeit be-traut, so sind Sie verpflichtet, für geeignete technische oder organis...

    Machen Sie die für Ihr Unternehmen relevanten Unfallverhütungsvorschriften sowie die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln an geeigneter Stelle für alle zugänglich. So sorgen Sie nicht nur dafür, dass Ihre Beschäftigten über die notwendigen Präventions-maßnahmen informiert werden, Sie zeigen ihnen auch, dass Sie Arbeitssicherheit und Ge...

    Wenn durch technische und organisatorische Maß-nahmen Gefährdungen für Ihre Beschäftigten nicht ausge-schlossen werden können, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer verpflichtet, ihnen kostenfrei persönli-che Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung zu stellen. Bei der Beschaffung ist darauf zu achten, dass die PSA mit einer CE-Kennzeichnung ve...

    Im Notfall müssen Sie und Ihre Beschäftigten schnell und zielgerichtet handeln können. Daher gehören die Organisation des betrieblichen Brandschutzes, aber auch die Vorbereitung auf sonstige Notfallmaßnahmen, wie zum Beispiel die geordnete Evakuierung Ihrer Arbeits-stätte, zum betrieblichen Arbeitsschutz. Lassen Sie daher so viele Beschäftigte wie ...

    Es lohnt sich, das Thema Sicherheit und Gesundheit von Anfang an in allen betrieblichen Prozessen zu berück-sichtigen. Wenn Sie schon bei der Planung von Arbeits-stätten und Anlagen sowie dem Einkauf von Arbeitsmit-teln und Arbeitsstoffen an die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten denken, erspart Ihnen dies (teure) Nachbesserungen.

    Denken Sie auch an die barrierefreie Gestaltung der Arbeitsräume in Ihrem Unternehmen. Barrierefreiheit kommt nicht nur Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung zugute, Ihre gesamte Belegschaft kann davon profitieren. So können zum Beispiel ausreichend breite Wege oder Armaturen, Lichtschalter und Türgriffe, die gut erreichbar sind, ...

    Gesundheit ist die wichtigste Voraussetzung, da-mit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum Renten-alter beschäftigungs- und leistungsfähig bleiben. Früh-zeitige Maßnahmen, die arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen verringern helfen, zahlen sich doppelt aus – sowohl für die Beschäftigten als auch den Betrieb. Dazu gehören die G...

    Auf Ihrem Betriebsgelände halten sich Fremdfirmen und Lieferanten auf? Hier können ebenfalls besondere Gefähr-dungen entstehen. Treffen Sie die erforderlichen Regelun-gen und sorgen Sie dafür, dass diese Personen die be-trieblichen Arbeitsschutzregelungen Ihres Unternehmens kennen und beachten. Arbeiten Sie bzw. Ihre Beschäftig-ten auf fremdem Betr...

    Die Arbeitsschutzanforderungen in Ihrem Unternehmen gelten für alle Beschäftigten – auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nur zeitweise in Ihrem Betrieb arbei-ten, wie zum Beispiel Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeit-nehmer sowie Praktikantinnen und Praktikanten. Stellen Sie sicher, dass diese Personen ebenfalls in den betrieb-lichen Arbeits...

    Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt. Beim Betrieb von abwassertechnischen Anlagen müssen vielfältige Arbeiten nicht nur an Wochenenden und Feier-tagen durch eine Person allein ausgeführt werden. Auf-grund von extremen Witterungsereignissen kommt es vermehrt zu Ein...

  2. 4.2.1.1 Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist festzustellen, welche Stoffe und Zubereitungen in welcher Konzentration im umschlossenen Raum enthalten sind oder im Verlauf der Arbeiten auftreten können und ob Sauerstoffmangel auftreten kann. In den meisten Fällen ist dazu Freimessen erforderlich.

  3. 6. Juni 2023 · Bei Arbeiten, die das Einsteigen in Schächte oder das Begehen von Kanälen erforderlich machen, handelt es sich generell um gefährliche Arbeiten. Letzte Änderung: 06.06.2023. Hierfür hat der Unternehmer aus Sicherheitsgründen mindestens zwei Personen (eine davon als Sicherungsposten) vor Ort einzusetzen. Dies gilt auch für ...

  4. Gibt es Vorlagen, Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung in Kläranlagen und für Kanalreinigung? KomNet Dialog 5602. Stand: 02.02.2015. Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung.

  5. Die Gefährdungsbeurteilung für abwassertechnische Anlagen muss speziell den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen umfassen. Z. B. müssen berücksichtigt sein: sämtliche Tätigkeiten (also auch Wartungs-, Reinigungs- und Überwachungstätigkeiten), tätigkeitsabhängig zu erwartende Erreger, Ausmaß und Dauer der ...

  6. Maßnahmen zwischen Kanal- bzw. Kläranlagenbetreiber und Bauunternehmen koordinieren. die arbeitsmedizinische Vorsorge (Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung) und gegebenenfalls Schutzimpfung (Hepatitis) über den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin veranlassen. Beschäftigte regelmäßig unterweisen.