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Mit dem IT - SiG 2.0 haben der Bundestag und der Bundesrat ein klares und dringendes Upgrade der Informationssicherheit in Deutschland vollzogen. Damit die Digitalisierung sicher gelingt, braucht es das BSI als starke Cybersicherheitsbehörde des Bundes. Denn das Beraten, Informieren und Warnen wird in Zukunft immer wichtiger werden.
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IT-Sicherheitsgesetz – IT-Sicherheitsgesetz 2.0) erweitert. Schwerpunktmäßig werden fol-gende Änderungen vorgenommen: – Verbesserung des Schutzes der IT der Bundesverwaltung u.a. durch weitere Prüf- und Kontrollbefugnisse des BSI und Festlegung von Mindeststandards durch das BSI.
Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme* Vom 18. Mai 2021 . Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des BSI-Gesetzes. Das BSI-Gesetz vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821), das zuletzt durch Artikel 73 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl.
Betreiber kritischer Anlagen aus den Bereichen Energie, IT und Tele-kommunikation, Transport und Verkehr, Gesund-heit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen müssen künftig ein Mindest-niveau an IT-Sicherheit einhalten und erhebliche IT-Störungen an das BSI melden.
DAS NEUE IT-SICHERHEITSGESETZ 2.0. Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme In Kraft getreten am 29.Mai 2021, BGBl. 2021 Teil 1 Nr. 25. Das neue IT-Sicherheitsgesetz wurde vom Bundestag am 23.04.2021 verabschiedet und vom Bundesrat am 7.5.2021 gebilligt.
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