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  1. de.wikipedia.org › wiki › 16401640 – Wikipedia

    Erfahren Sie mehr über das Jahr 1640 in der Geschichte, Politik, Kultur und Religion. Lesen Sie über die wichtigsten Ereignisse, Geburten und Sterbefälle in Europa, Amerika, Asien und anderen Regionen.

  2. Dieser Paragraph regelt die Pflicht der Eltern, das Vermögen ihres Kindes zu verzeichnen und dem Familiengericht einzureichen, wenn das Kind von Todes wegen oder sonst erbt oder eine Abfindung oder Zuwendung erhält. Es enthält Ausnahmen und Anordnungen bei unzureichendem oder fehlendem Verzeichnis.

  3. Bürgerliches Gesetzbuch § 1640 - (1) 1 Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, welches das Kind von Todes wegen erwirbt, zu...

  4. en.wikipedia.org › wiki › 16401640 - Wikipedia

    1640 was a leap year in the Gregorian calendar and the 1640th year of the Common Era. It saw the Siege of Salses, the Catalan Revolt, the Battle of Newburn, the Treaty of Ripon, and the first university of Finland.

  5. 6. Mai 2024 · § 1640 wird in 4 Vorschriften zitiert (1) 1 Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, welches das Kind von Todes wegen erwirbt, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und dem Familiengericht einzureichen.

  6. 22. Apr. 2024 · Bürgerliches Gesetzbuch | Jetzt kommentieren. Zuletzt aktualisiert am: 22.04.2024. Buch 4 (Familienrecht) Abschnitt 2 (Verwandtschaft) Titel 5 (Elterliche Sorge) (1) Die Eltern haben das ihrer ...

  7. § 1640 Vermögensverzeichnis (1) Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, welches das Kind von Todes wegen erwirbt, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und dem Familiengericht einzureichen.