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  1. Der Begriff frei empfangbares Fernsehen (auch: Free-TV) bezeichnet die Eigenschaft eines Fernsehprogramms, unverschlüsselt empfangen werden zu können – unabhängig von der Signalart (analog oder digital) oder dem Verbreitungsweg (per Antenne, Kabel, Satellit, Internet oder anders).

  2. Im frei empfangbaren Fernsehen gibt es in Deutschland neben den öffentlich-rechtlichen Sendern eine Vielzahl von Privatsendern.Diese finanzieren sich ausschließlich über Werbeeinnahmen und strahlen aus diesem Grund wesentlich mehr Werbung aus.

  3. 1 Technische Abgrenzung. 2 Beispiele. 3 Lizenzbeschränkungen. 4 Übertragungsverfahren. 5 Empfangsgeräte. 6 Gebührenpflicht. 7 Angebote und Anbieter. 8 Weblinks. 9 Einzelnachweise. Technische Abgrenzung. Beim Internetfernsehen werden Streams über das weltweit zugängliche Internet übertragen.

  4. In der Regel müssen alle lokalen (deutschen) Sender, die ohne besonderen Aufwand vor Ort frei empfangbar sind, in das Kabelnetz analog eingespeist werden. Das digitale Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD und ZDF) braucht via DVB-C jedoch nur in SD-Qualität in das Kabelnetz eingespeist zu werden. Die Einspeisung aller ...

  5. Je nach Übertragungsplattform unterscheidet man beim digitalen Fernsehen folgende technischen Varianten: DVB-S (Satellit), DVB-T (terrestrischer Antennenempfang), DVB-C (Kabel), DVB-H (Mobiles Fernsehen), DVB-IPTV ; alle beruhen (derzeit) auf der MPEG-2 Norm.

  6. Die Bezeichnung öffentlich-rechtlicher Rundfunk (kurz ÖRR) gilt für zwei Begriffe – die Hörfunk- und Fernsehprogramme und die Organisationsstruktur öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. Er wird hauptsächlich durch Gebühren finanziert. Sein Gegenstück ist der privatrechtliche Rundfunk.