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  1. Allgemeinbildende Schule (gemäß neuer Rechtschreibung auch allgemein bildende Schule) ist der Oberbegriff für alle Schulen, die nicht mit einem Berufsabschluss enden. Gemeinsam ist diesen Schulen die Vermittlung von Allgemeinwissen im Gegensatz zur primären Vermittlung von Fachwissen an berufsbildenden Schulen.

  2. Oberschule ist eine Sammelbezeichnung für weiterführende Schulen oder solche der Höheren Bildung. Dieses Wort bezeichnet heute eine Vielzahl höchst unterschiedlicher spezieller Schulformen.

  3. Der sekundäre Bildungsbereich, auch Sekundarbildung beziehungsweise Sekundarstufe oder Sekundaria, umfasst den Bereich im Bildungssystem eines Staates, der aufbauend auf einer abgeschlossenen Primärbildung (Grundschulbildung) auf höherqualifizierte Berufe vorbereitet.

  4. Vermittelt wird die höhere Bildung in allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen, Hochschulen und Universitäten sowie in der beruflichen und berufsbegleitenden Weiterbildung. Litauen. Die höhere Bildung erfolgte in Litauen in der sog. höheren Schule (lit. aukštesnioji mokykla).

  5. Als Lyceum werden Schulen bezeichnet, an der sowohl VWO-Schüler als auch solche des HAVO (hoger algemeen voortgezet onderwijs, „allgemeinbildenden Sekundarunterrichts“) lernen. Letzterer bereitet auf eine höhere Berufsausbildung oder ein Fachhochschulstudium vor.