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  1. Allgemeinbildende Schule (gemäß neuer Rechtschreibung auch allgemein bildende Schule) ist der Oberbegriff für alle Schulen, die nicht mit einem Berufsabschluss enden. Gemeinsam ist diesen Schulen die Vermittlung von Allgemeinwissen im Gegensatz zur primären Vermittlung von Fachwissen an berufsbildenden Schulen.

  2. Der sekundäre Bildungsbereich, auch Sekundarbildung beziehungsweise Sekundarstufe oder Sekundaria, umfasst den Bereich im Bildungssystem eines Staates, der aufbauend auf einer abgeschlossenen Primärbildung (Grundschulbildung) auf höherqualifizierte Berufe vorbereitet.

  3. Vermittelt wird die höhere Bildung in allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen, Hochschulen und Universitäten sowie in der beruflichen und berufsbegleitenden Weiterbildung. Litauen. Die höhere Bildung erfolgte in Litauen in der sog. höheren Schule (lit. aukštesnioji mokykla).

  4. Allgemeinbildende höhere Schule (AHS) Österreichweit bieten 370 allgemeinbildende höhere Schulen umfassende und vertiefte Allgemeinbildung. Schüler/innen schließen die AHS mit der Reifeprüfung ab und sind damit zum Beginn eines Studiums an einer Universität oder Fachhochschule berechtigt.

  5. Als Lyceum werden Schulen bezeichnet, an der sowohl VWO-Schüler als auch solche des HAVO (hoger algemeen voortgezet onderwijs, „allgemeinbildenden Sekundarunterrichts“) lernen. Letzterer bereitet auf eine höhere Berufsausbildung oder ein Fachhochschulstudium vor.