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  1. Der Magistrat von Berlin war seit dem Mittelalter bis 1919 sowie als Magistrat von Groß-Berlin von 1920 bis 1935 und von 1945 bis 1948 das oberste exekutive Organ (Stadtverwaltung, städtische Behörde, Stadtrat und Regierung) Berlins.

  2. Der Magistrat ist in Deutschland ein Kollegialorgan an der Spitze der Verwaltung einer Stadt mit Magistratsverfassung; in einer Gemeinde ohne Stadtrechte nennt sich dieses Organ Gemeindevorstand.

  3. de.wikipedia.org › wiki › BerlinBerlin – Wikipedia

    Von 1808 bis 1935 und von 1945 bis 1948 wurde die preußische Landeshauptstadt Berlin von einem Magistrat verwaltet, an dessen Spitze ein Oberbürgermeister stand. In der Zeit von 1935 bis 1945 gab es gemäß der Deutschen Gemeindeordnung keinen Magistrat. Von 1948 bis zur Wiedervereinigung 1990 bestanden in der geteilten Stadt ein Magistrat in ...

  4. Der Berliner Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung und der Oberbürgermeister hatten deshalb ihren Sitz im Neuen Stadthaus in der Parochialstraße. Er veranlasste 1947 die Entfernung der unbeschädigt gebliebenen Bronzestatuen König Friedrichs I. und Kaiser Wilhelms I. am Haupteingang.

  5. Der Senat von Berlin besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu zehn Senatorinnen und Senatoren. Das Abgeordnetenhaus wählt den Regierenden Bürgermeister, der die weiteren Senatsmitglieder ernennt. Der Regierende Bürgermeister hat innerhalb des Senats eine herausgehobene Stellung.

  6. Herkunft: Magistrat. Provenienzen von Gemälden aus Berliner Besitz (1945-1952) von Deborah Pomeranz. Mai 1945. Berlin liegt in Trümmern, wird von den vier alliierten Siegermächten verwaltet. Als erstes nicht-militärisches Regierungsorgan rufen sie am 17. Mai den Berliner Magistrat wieder ins Leben.