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  1. Verfassungsorgan (auch Oberstes Verfassungsorgan und bei Bundesstaaten auf Bundesebene Oberstes Bundesorgan [1] [2]) wird u. a. im deutschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan bezeichnet, dessen Rechte und Pflichten in der Staatsverfassung festgeschrieben sind und das überdies an der Gesamtwillensbildung des Staates mitwirkt. [3]

  2. Die Bundesregierung (BReg) ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Sie besteht gemäß des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.

  3. Der Bundesrat (Abkürzung BR) ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Über den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit (GG). Jedes Land ist durch Mitglieder seiner Landesregierung im Bundesrat vertreten. Abhängig von der ...

  4. 37,17 Mio. Euro (2021) [2] Das Bundesverfassungsgericht ( BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene. [3]

  5. Der Bundestag wird im politischen System Deutschlands als einziges Verfassungsorgan des Bundes unmittelbar vom Staatsvolk, den deutschen Staatsbürgern, gewählt gemäß Abs. 2 Satz 2 GG i. V. m. GG. [5] [6] Als Repräsentationsorgan handelt der Bundestag bei Wahrnehmung seiner Aufgaben aus eigenem Recht , nicht kraft Delegation , Auftrags oder ...

  6. das. Bundesverfassungsgericht. Organ meint so etwas wie eine Einrichtung. Der Mensch hat auch Organe, zum Beispiel das Herz oder den Magen. Genau wie diese Organe im Körper müssen die fünf Verfassungsorgane in Deutschland zusammenarbeiten. Die fünf Verfassungsorgane heißen auch „ständige Verfassungsorgane“, weil es sie immer geben muss.

  7. Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen ...