Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. 31. Dez. 2022 · (1) 1 Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. 2 Ohne...

  2. 23. Jan. 2023 · Ab 1. Januar 2023 gilt eine automatische Notfallvertretung von Ehegatt_innen im Bereich der Gesundheitssorge, die jedoch eingeschränkt ist und eine Patientenverfügung erfordert. Die Zentralstelle Patientenverfügung informiert über die Reform des BGB und die Bedeutung von Vorsorgedokumenten.

  3. 4. Mai 2021 · Die alte Fassung von § 1904 BGB regelte die Genehmigung des Betreuungsgerichts für ärztliche Maßnahmen, die dem Betreuten schaden oder tödlich sein könnten. Die neue Fassung, die ab 01.01.2023 gilt, enthält zusätzliche Voraussetzungen und Ausnahmen für die Einwilligung, Nichteinwilligung oder Widerruf der Maßnahmen.

  4. 1. Jan. 2023 · Vergleichen Sie die alte und neue Fassung des BGB nach dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VBRRefG) vom 01.01.2023. Finden Sie heraus, welche Paragraphen aufgehoben, geändert oder eingefügt wurden.

  5. 05.02.2009 - Die Verordnung von nebenwirkungsreichen Medikamenten für Menschen mit Demenz ist rechtlich geregelt. Laut Paragraf 1904 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung notwendig, »wenn die begründete Gefahr bes.

  6. 1. Jan. 2023 · Das neue Betreuungsrecht macht die Wünsche betreuter Menschen zum zentralen Maßstab für diese Aufsicht und Kontrolle. Die Aufsichtsführung orientiert sich seit dem 1. Januar 2023 primär am Maßstab der Wünsche der betreuten Person, §§ 1862 in Verbindung mit 1821 BGB. Damit das Betreuungsgericht die Einhaltung dieser Maxime ...

  7. 19. Dez. 2022 · Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt am 1.1.2023 in Kraft und umfasst die Vormundschaft, die Pflegschaft für Minderjährige, die rechtliche Betreuung und die sonstige Pflegschaft. Die Reform soll die Personensorge und die Vermögenssorge verbessern und entbürokratisieren.