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  1. Unserer Liste können Sie die Länder entnehmen, für welche wir Ihnen Beglaubigungen für den Gebrauch deutscher Dokumente anbieten. Wählen Sie das Land aus, in welchem Sie Ihre Dokumente verwenden möchten, um einzusehen, welche Art der Beglaubigung erforderlich ist.

    • Länderliste

      Apostille und Legalisation Ihr Partner für die Beglaubigung...

  2. Für welche Länder Sie statt der Legalisation eine Apostille benötigen und weitere Informationen finden Sie unter: Konsularinfo - Internationaler Urkundenverkehr

  3. Das Haager Apostille-Übereinkommen gilt im Verhältnis zu Deutschland für folgende Staaten: Albanien; Andorra; Antigua und Barbuda; Argentinien; Armenien; Australien; Bahamas; Bahrain; Barbados...

  4. Mit mehreren europäischen Staaten bestehen bilaterale Abkommen, aufgrund derer jedenfalls bestimmte öffentliche Urkunden von jedem Echtheitsnachweis befreit sind, so notarielle Urkunden im Verhältnis zu Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien und Österreich (Einzelheiten unter B) I.).

  5. Auf der unten eingestellten Seite können Sie unter „Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland“ einsehen, ob Sie für Ihre deutschen Urkunden eine Apostille oder Legalisation einholen...

  6. Eine Übersicht der Länder, für die eine Apostille erteilt wird, finden Sie hier. Antragstellung: Senden Sie Ihre Dokumente (vorbeglaubigte Bundesurkunde im Original) bitte mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformular an:

  7. Für welche Länder ist eine Apostille ausreichend und für welche eine Legalisation erforderlich? Gibt es auch Fälle, in denen eine Bestätigung der Echtheit der Urkunde nicht erforderlich ist? Wer ist zuständig für die Erteilung einer Apostille bzw. eine Vorbeglaubigung? Wie erhalte ich eine Apostille zu meiner Urkunde bzw. eine Vorbeglaubigung?