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  1. männliche Person, die sich einer Person, Sache freiwillig unterordnet und für sie wirkt; Förderer, Helfer. Gebrauch. gehoben. Beispiel. ein Diener der Wissenschaft, der Kunst. Verbeugung (besonders von Jungen) Herkunft. nach der Höflichkeitsformel „gehorsamster Diener!“ und der dabei gemachten Verbeugung. Gebrauch.

  2. 1. Angestellter, der in einem Privathaushalt, an einem Hof, in einer Institution o. Ä. in abhängiger Stellung als Dienstbote häusliche Pflichten erfüllt. Kollokationen: mit Adjektivattribut: ein livrierter Diener. als Akkusativobjekt: einen Diener rufen, schicken, beauftragen; einen Diener entlassen, belohnen.

  3. de.wikipedia.org › wiki › DienerDiener – Wikipedia

    Ein Diener (auch Hausdiener oder Kammerdiener, beim Adel oft Leibdiener) ist im herkömmlichen Sinne ein Mitglied des Hausgesindes (veraltet: ein Domestike), der für seinen Arbeitgeber oder Dienstherrn bestimmte häusliche Pflichten erfüllt.

  4. Diener (Sprache: Deutsch) Wortart: Substantiv, männlich. Bedeutung/Definition. 1) abhängig Arbeitender, der für seinen Herren bestimmte häusliche Pflichten erfüllt, Hausangestellter. 2) Person, die sich sehr für etwas einsetzt. 3) Verbeugung. Artikel/Genus. Das grammatikalische Geschlecht ist maskulin, es heißt also der Diener.

  5. de.wiktionary.org › wiki › DienerDiener – Wiktionary

    Die·ner, Plural: Die·ner. Aussprache: IPA: [ ˈdiːnɐ] Hörbeispiele: Diener ( Info) Reime: -iːnɐ. Bedeutungen: [1] abhängig Arbeitender, der für seinen Herren bestimmte häusliche Pflichten erfüllt, Hausangestellter. [2] Person, die sich sehr für etwas einsetzt. [3] Verbeugung. Herkunft: Nomen Agentis zum Verb dienen, mit Suffix -er abgeleitet.

  6. eWDG. Bedeutung. veraltend Gesamtheit der Diener, alle Diener. Beispiele: eine zahlreiche Dienerschaft. Die Köchin kochte nur für die Dienerschaft [ RennKindheit35] www.openthesaurus.de ( 11/2023) Bedeutungsverwandte Ausdrücke. (das) Gesinde · (das) Personal · (die) Diener · (die) Dienstboten · Dienerschaft · Hausangestellte. DWDS-Wortprofil.

  7. 1. in abhängiger Stellung gegen Gehalt, Lohn Dienst tun. a) in einem öffentlichen Gemeinwesen. b) bei einer Privatperson. 2. einer Sache förderlich, dienlich sein. 3. jmdm. (mit etw.) dienen jmdm. zu Diensten, gefällig sein, jmdm. Dienste leisten.