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  1. September 1955) Emblem der DDR. (12. Januar 1950. – 28. Mai 1953) Das Staatswappen der DDR besteht aus einem gelben/goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befinden. Der Ährenkranz ist im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen.

  2. über das Staatswappen und die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 26. September 1955. Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarzrotgoldenen Band umschlungen ist.

  3. Diese Liste beinhaltet die Länder- und Bundeswappen sowohl der Bundesrepublik Deutschland als auch die historischen Wappen der deutschen Länder. Die Navigationsleiste am Ende des Artikels führt zu den Listen der Wappen der einzelnen Länder.

  4. 19. Nov. 2004 · Gesetz über das Staatswappen und die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik. vom 26. September 1955. geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 1959 (GBl. I. S. 691) Gesetz vom 4. Oktober 1960 (GBl. I. S. 532) faktisch größtenteils aufgehoben durch Art. 1 der Verfassung der DDR vom 6. April 1968 (GBl. I S. 199)

  5. Durch ein Gesetz vom 26. September 1955 wurde das bis 1990 gültige Wappen, das auf Entwürfen von Heinz Behling, Herbert Gute und Martin Hänisch basiert, als Staatswappen der DDR eingeführt – die Flagge blieb aber auch weiterhin Schwarz-Rot-Gold und damit identisch mit der der Bundesrepublik Deutschland. Erst mit dem Änderungsgesetz vom 1.

  6. September 1955 wurde das Staatswappen mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz bestimmt, als Staatsflagge weiterhin Schwarz-Rot-Gold. Mit Gesetz vom 1. Oktober 1959 wurde das Wappen in die Staatsflagge eingefügt.

  7. Die Deutsche Demokratische Republik ( DDR) war der östliche, realsozialistische der beiden nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen deutschen Staaten, der vom 7. Oktober 1949 bis zur Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 bestand.