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  1. Erste Informationen. Besuchsregelungen für das Justizvollzugskrankenhaus (JVK) Die folgenden Informationen gelten für den privaten Besuch von Inhaftierten. Für besondere Gruppen von Besucherinnen und Besuchern (z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) bestehen gesonderte Regelungen.

  2. Das Justizvollzugskrankenhaus (JVK) ist ein Sonderkrankenhaus der stationären Grundversorgung mit insgesamt 116 Betten. Die Gefangenen können hier, sofern die medizinische Versorgung in einer der Arztgeschäftsstellen nicht ausreicht, ambulant oder stationär betreut werden.

  3. Ein Justizvollzugskrankenhaus, auch Anstaltskrankenhaus, ist ein Krankenhaus für Häftlinge. Allgemeines. Der Justizvollzug wird in Deutschland durch die jeweiligen Justizvollzugsgesetze der Bundesländer geregelt.

  4. Knastkultur. Angebot mit vielen verschiedenen Musik-, Kunst-, Literatur- und Theaterprojekten des Strafvollzuges in Nordrhein-Westfalen. Podknast. Inhaftierte erstellen selber Podcasts und geben Einblicke in das Leben und ihre Gefühle während der Haft. Aktuell. Informationen aus der Justiz und dem Land Nordrhein-Westfalen.

  5. Zumindest entwickeln die Häftlinge häufig auffällige psychische und körperliche Symptome, die abklärungsbedürftig sind. All dies bedeutet: Das Aufgabengebiet der Medizin im Strafvollzug ist bedeutend größer, als sich aus der Zahl der jeweils Inhaftierten ergibt.

  6. Informationen zu den Besuchszeiten der Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus finden Sie unter: Infos für Besucher