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  1. Grundlegende Informationen. Abrechnung einer Fallpauschale. Sie möchten mehr wissen? Fallpauschale – Wozu wird sie benötigt?

  2. Die Kalkulation der Fallpauschalen und Zusatzentgelte beruht auf den Leistungs- und Kostendaten deutscher Krankenhäuser. Ein Fallpauschalensystem übt grundsätzlich einen Anreiz aus, die Verweildauer der Patientinnen und Patienten im Interesse des Krankenhauses zu verkürzen und damit medizinisch nicht erforderliche Liegezeiten abzukürzen.

  3. Die Berechnung erfolgt anhand eines Fallpauschalensystems, das einen Fall in diagnosebezogene Fallgruppen einteilt. Der Fallgruppe werden bestimmte Geld-Werte für Standard-Fälle ( Basisfallwert) zugeordnet.

  4. Bei Berechnung mit Hilfe der offiziellen Formel und ausgewiesenem ersten Tag mit Abschlag (s. Fallpauschalen-Katalog) ist immer die Konstante „+ 1“ zu berücksichtigen. Alternative Formel: Zahl der Abschlagstage = Untere Grenzverweildauer (UGV) – tatsächliche Verweildauer. 3 – 1 = 2 Abschlagstage.

  5. www.bundesgesundheitsministerium.de › f › fallpauschalenFallpauschalen | BMG

    Mit der Fallpauschale wird die Vergütung einer definierten Erkrankung und deren Behandlung (ohne die anfallenden Pflegepersonalkosten am Bett) in einer bestimmten Bandbreite der Verweildauer kalkuliert. Innerhalb dieser Bandbreite wird die gleiche Pauschale unabhängig von der tatsächlichen Verweildauer gezahlt.

  6. 6. Nov. 2023 · Jährlich vereinbaren die Vertragspartner auf Bundesebene einen neuen Fallpauschalenkatalog und die Regeln der Abrechnung. Die jeweils aktuellen Dokumente werden vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht.

  7. Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden. Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist. Erster Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.