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  1. Hier finden Sie Ihren passenden Ansprechpartner. Für allgemeine Anfragen steht Ihnen unser Sekretariat (+49 08153 404-0) zur Verfügung.

  2. Hier informieren wir Sie über die Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten von Grundstücken sowie über die rechtsverbindlichen Bebauungspläne und örtlichen Bauvorschriften. Außerdem stellen wir Ihnen die entsprechenden Satzungen und Verordnungen zur Verfügung.

  3. Örtliche Bauvorschriften. Die Gemeinde kann über den Erlass eigener Satzungen und Verordnungen Einfluss darauf nehmen, wie sie sich baulich entwickeln möchte. Informieren Sie sich bereits vor dem Bau, welche örtlichen Bauvorschriften in Weßling zu beachten sind.

  4. Wenn Sie einen persönlichen Termin wünschen, um Ihr Anliegen zu klären, vereinbaren Sie bitte zunächst einen Termin über unser Terminvereinbarungstool.

  5. Gemeindeverwaltung Weßling Bauamt. Straße: Gautinger Str. 17. PLZ: 82234. Ort: Weßling. Kreis: Starnberg. Bezirk: Oberbayern. Bundesland: Bayern. Bauamt. Kontaktdaten. Homepage: www.gemeinde-wessling.de.