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  1. Aktuelle Informationen über gesetzliches Erbrecht der Verwandten, der Ehepartner etc. Letzte Aktualisierung: 28. Mai 2024. Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion.

  2. Regel: Erben auch Adoptivkinder? Zweite Erbengruppe: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Dritte Erbengruppe: Großeltern, Onkel / Tanten, Cousins / Cousinen. Vierte Erbengruppe: (Nur) Urgroßeltern. Gesetzliche Erbfolge: Was erbt der Ehegatte oder eingetragene Partner? Die Verstorbene hinterlässt Kinder: Die Verstorbene hinterlässt keine Kinder:

    • Die Gesetzliche Erbfolge Nach Österreichischem Recht
    • Was erbt Der Ehegatte Oder Eingetragene Lebenspartner?
    • Wo Stehen nicht Gesetzlich Legitimierte Lebenspartner in Der Erbfolge?
    • Ich möchte Das Erbe nicht antreten! Was ist zu tun?
    • Die Letztwillige Verfügung, Oder: Das Testament
    • Diese Arten Von Testamenten gibt Es
    • Der Pflichtanteil: Diese Personen Lassen sich nicht Enterben

    Liegt kein Testament vor, so gilt uneingeschränkt die festgelegte gesetzliche Erbefolge. Hierbei liegt der Fokus natürlich auf den nächsten Blutsverwandten, aber auch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner geht nicht leer aus. 1. Kinder:An erster Stelle der gesetzlichen Erbefolge stehen die eigenen Kinder, der außereheliche Nachwuchs besitz...

    Sind erbberechtigte Kinder vorhanden, so erhält der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner ein Drittel des Erbes. Existieren keine Kinder, aber die Eltern des Verstorbenen sind noch am Leben, so erhält der Partner oder die Partnerin ein Drittel des Vermögens. Falls weder lebende Kinder noch Eltern zu ermitteln sind, darf sich die Witwe oder Witwe...

    Hat der Verstorbene weder standesamtlich geheiratet noch seine Partnerschaft eintragen lassen, steht sein Lebenspartner oder seine Lebenspartnerin leider an vorletzter Position Erbrechts. Das heißt, dass der treue Gefährte nur dann erbt, wenn es keinerlei Blutsverwandte mehr gibt, die einen Platz in der gesetzlichen Erbfolge innehaben. Ganz zum Sch...

    Ein Erbe auszuschlagen, ist relativ einfach: Sollte der potentielle Erblasser noch leben, setzen Sie beide gemeinsam mit einem Notar einen Erbverzichtsvertrag auf. Ist die Person bereits verstorben und das Erbe steht sozusagen vor der Tür, erklären Sie offiziell, dass Sie auf das Erbrecht verzichten. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn als Nac...

    Wer frühzeitig ein Testament aufsetzt, kann die gesetzliche Erbfolge mit Hilfe dieses Dokuments zumindest teilweise außer Kraft setzen. Bestimmten nahen Verwandten steht trotzdem immer noch ein Pflichtteil zu, der sich unter bestimmten Umständen mindern, aber höchst selten ganz aussetzen lässt.

    Ein Testament benötigt eine bestimmte äußere Form, um wirklich rechtsgültig zu sein. Sie können Ihren letzten Willen auf folgende Art und Weise der Nachwelt überliefern:

    Der Ausruf »Ich enterbe dich!« kam vielleicht dem einen oder anderen unter Ihnen schon einmal über die Lippen, eventuell nur aus Spaß, womöglich aber in purem Ernst. Allerdings lassen sich die direkten Nachkommen und der Ehegatte nicht so leicht vom Erbe ausschließen, sie erhalten trotz anderslautenden Testaments die Hälfte des Erbes, bereinigt von...

  3. 1. Jan. 2017 · 1. Gesetzliche Erbfolge. 2. Testamentarische Erbfolge. 3. Anrechnung von Schenkungen auf den gesetzlichen oder testamentarischen Erbteil. 4. Haftung der Erben für Schulden. 5. Pflichtteilsrecht. 6. Erbverzicht / Pflichtteilsverzicht. 7. Vererbung von Gesellschaftsanteilen.

  4. Voraussetzung für das Erbrecht ist die aufrechte Lebensgemeinschaft mit der verstorbenen Person zum Todeszeitpunkt, und dass die Lebensgemeinschaft zumindest während der letzten drei Jahre vor deren Tod bestanden hat. Pflichtteilsberechtigt ist die Lebensgefährtin bzw. der Lebensgefährte nicht.